Die Autofahrerin hatte keine Chance – sie starb. Foto: dpa/Feuerwehr Köln

Ein Betonteil löst sich aus der Lärmschutzwand und erschlägt eine Autofahrerin. Die Straßenbaubehörde macht eine fehlerhafte Konstruktion verantwortlich. Die Montage sei mit Absicht nicht fachgerecht abgelaufen, so der schwere Vorwurf.

Köln - Nach dem tödlichen Unfall mit einer Betonplatte aus einer Lärmschutzwand auf der A3 bei Köln geht Straßen.NRW von einem „mit Absicht herbeigeführten Mangel“ aus. Bei der Montage 2007 sei die Platte aus Platzgründen nicht fachgerecht angebracht worden, teilte der Landesbetrieb nach ersten Untersuchungen am Dienstag mit.

Nach dpa-Informationen gehen die Experten nicht von kriminellem Vorsatz, sondern einer bewussten Improvisation aus. Da beim Einbau offenbar etwas nicht passte, wurde es nach ersten Erkenntnissen mit Absicht und ohne Rücksicht auf bauliche Vorgaben passend gemacht.

Die Betonplatte hatte sich am Freitag gelöst und war auf das Auto einer 66-jährigen Kölnerin gestürzt, die noch am Unfallort starb. Den Angaben des Landesbetriebs zufolge war die Platte bereits bei der Montage im Jahr 2007 nicht richtig verankert worden. Demnach war eine angeschweißte Schraube nicht geeignet, die Zugkräfte des vier bis fünf Tonnen schweren Teils aus Stahlbeton aufzufangen.

Staatsanwaltschaft leitet Verfahren ein

Die Konstruktion, die ein beauftragtes Unternehmen vorgenommen habe, entspreche nicht den vorherigen Plänen, so die Straßenbaubehörde. Die gleiche Konstruktion sei an sechs weiteren Lärmschutzplatten verbaut worden, die nun schnellstmöglich ausgebaut werden. Bis es soweit ist, sollen die beiden äußeren Fahrspuren gesperrt bleiben. Straßen.NRW wies zudem daraufhin, dass der Baumangel aufgrund seiner verdeckten Lage bei Kontrollen nicht auffallen konnte.

Es sei nicht davon auszugehen, dass bei ähnlichen Bauwerken akute Gefahr bestehe, hieß es am Dienstag weiter. Gleichwohl überprüfe die Behörde, ob es weitere Lärmschutzwände mit ähnlichen Konstruktionen in NRW gibt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet - zunächst gegen unbekannt.