Bei Kontrollen fragt die Polizei, ob ein Grund vorliegt, unterwegs zu sein. Foto: 7aktuell/Oskar/ Eyb

Bislang sind noch nicht viele Bußgeldbescheide aufgrund der verzeichneten Verstöße gegen die Ausgangssperre erlassen worden. Die Stadt erklärt, woran das liegt.

Stuttgart - Wenn das Auto im Parkverbot steht, steckt der Strafzettel sofort hinterm Scheibenwischer. Der erwischte Autofahrer kann die zehn Euro überweisen, und die Sache ist erledigt. Beim Blitzen dauert es ein bisschen länger. Da wartet man – je nach Geschwindigkeit mehr oder minder in Sorge um den Führerschein – ein paar Tage bis Wochen. Denn da müssen erst die Fotos aus der Überwachungsanlage ausgewertet werden. Doch die Sache ist in beiden Fällen recht schnell erledigt.

Die Ausgangssperre gilt seit Mitte Dezember

Auch bei Coronaverstößen flattert irgendwann ein Bußgeldbescheid ins Haus. Das kann in diesem Fall jedoch etwas länger dauern. Das lässt die Zahl der bislang ausgestellten Bußgeldbescheide aufgrund von Verstößen gegen die Mitte Dezember erlassene Ausgangssperre vermuten. Gerade einmal sechs Bußgeldbescheide sind seit Beginn der Ausgangssperre in der Landeshauptstadt erlassen worden. Vergleicht man das mit der Zahl der von der Polizei an einem „ruhigen Abend“ aufgenommenen Anzeigen, wirkt das wenig: Vergangene Woche hatten die Beamten im Streifendienst an einem Werktagsabend vier, an einem Samstagabend 17 Verstöße gegen die Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr festgestellt.

Jede Anzeige wird genau geprüft

„Es sind mehrere Faktoren, warum eine gewisse Zeit ins Land gehen kann, bis die Anzeigen bearbeitet sind“, sagt der Pressesprecher Niklas Junkermann von der Stadt Stuttgart. Zunächst erfordere ein Coronaverstoß eine intensive Recherchearbeit und Nachermittlungen. Dass die Polizei jemanden zwischen 20 Uhr und 5 Uhr draußen erwischt und die Person zunächst keinen guten Grund nennen kann, noch unterwegs zu sein, reicht noch nicht. „Da laufen Nachforschungen“, etwa ein Anruf beim Arbeitgeber, der in der Nacht nicht erreichbar war, erläutert Junkermann. Denn der Weg von und zur Arbeit ist ein sogenannter triftiger Grund, um draußen unterwegs zu sein. Und bevor diese Nachforschungen in Gang kommen, muss der Verstoß zunächst von der Polizei an die Stadtverwaltung gemeldet sein.

Die Rechtslage ändert sich häufig

Ein weiterer Grund, warum die Aufarbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen könne, sei die sich ständig ändernde Rechtslage. Die Ausgangssperre hat dies noch nicht betroffen. Diese Regelung ist seit ihrer Einführung im Dezember gleich geblieben. Die Abteilungen, die sich mit den Bußgeldern befassen, müssen die Rechtslage aber im Blick auf andere Verordnungen und Verstöße im Auge behalten. Auch das koste natürlich Zeit. Wie viele Verstöße gegen die Ausgangssperre aktuell noch zu bearbeiten sind, ist nicht feststellbar: Sie sind unter dem Stichwort Coronaregel-Verstoß gesammelt. Seit Beginn der Pandemie wurden in Stuttgart Bußgelder in Höhe von 1,9 Millionen Euro wegen Coronaverstößen angeordnet – von Maskenpflicht bis Betriebsverbot.

Die Inzidenz in Stuttgart sinkt

Die vorgenannten Faktoren betrafen die Arbeitszeit bis zur Ausstellung der Bescheide – und erklären, warum erst so wenige ausgestellt wurden. Auf dem Weg zu den Bürgerinnen und Bürgern kann so ein Bußgeldbescheid dann auch noch mal brauchen: Die Feiertage zwischen Weihnachten und Dreikönig und das hohe Postaufkommen am Jahresende könnte in bereits bearbeiteten Fällen dazu geführt haben, dass nicht jeder Bescheid umgehend bei den Betroffenen gelandet sei.

Die mit einem Bußgeld von 75 Euro bewehrte Ausgangssperre ist eine Maßnahme im Lockdown zur Senkung der Infektionszahlen. Die Maßnahmen wirken offenbar. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Wochenende erstmals unter dem Wert 70.