Diese Erstsemester haben ihr Studium an der Uni Hohenheim noch vor sich. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Vor knapp vier Jahren hat ein massenhafter Prüfungsabbruch von Wirtschaftsstudenten der Uni Hohenheim mit ähnlich lautenden Attesten für Furore gesorgt. Die Uni akzeptierte diese nicht – und bekam jetzt Recht vom Verwaltungsgericht.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt die Klage eines Studenten gegen die Uni Hohenheim abgewiesen. Er hatte auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen, dass die Uni sein Attest anerkennt, das er am 24. Mai vorgelegt hatte, weil er angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung in den Wirtschaftswissenschaften habe kommen können. Doch die Uni hielt die vorgelegte Begründung für nicht ausreichend. Sie zweifelte an der Richtigkeit des vorgelegten ärztlichen Attests und bewertete die Prüfung wegen seines Nichterscheinens mit der Note 5 – „nicht ausreichend“. Auch das Verwaltungsgericht konnte der Student nicht überzeugen.