Otto Hauser ist gegen ein Magazin vor Gericht gezogen. Foto: picture-alliance/ A/chim Zweygarth

Der frühere Esslinger Bundestagsabgeordnete hat gegen das Magazin „Vice“ einen Teilerfolg erwirkt. Als Strippenzieher in der Aserbaidschan-Connection darf er jedoch weiterhin bezeichnet werden.

Stuttgart - Der frühere Esslinger Bundestagsabgeordnete Otto Hauser darf auch weiterhin als „wichtigster Strippenzieher der Baku-Connection“ bezeichnet werden. Wie bei zwei weiteren Passagen eines Presseartikels handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern um zulässige Meinungsäußerungen, die der Kläger hinzunehmen habe, urteilte das Landgericht Stuttgart.