Warum sind sie so teuer? Sind sie zu laut? Auch zum Thema Wärmepumpe sind viele Fragen eingegangen. Foto: Imago/Funke Foto Services

Das Thema Heizen treibt die Menschen weiter um. Im Rahmen einer digitalen Abendkonferenz unserer Redaktion sind mehr als 100 Fragen von den rund 200 Teilnehmern gestellt worden. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Die Leserinnen und Leser unserer Zeitungen sind gut informiert in Sachen Heizen und Dämmen – das haben die sehr detaillierten und sachkundigen Fragen gezeigt, die sie in dieser Woche bei einer digitalen Abendkonferenz stellten. Andreas Köhler von der Verbraucherzentrale, Thabo von Roman von „Zukunft Altbau“ und Redakteur Thomas Faltin haben sie beantwortet. Für alle, die nicht dabei sein konnten, folgt hier eine Zusammenfassung.

Wird eine neue Regierung die Förderung wieder streichen? Meine Gasheizung ist erst acht Jahre alt – ist es sinnvoll, jetzt gleich einen Antrag zu stellen, um auf jeden Fall die Förderung zu bekommen?

Thomas Faltin: Tatsächlich hat die CDU angekündigt, das Heizungsgesetz rückgängig zu machen, wenn sie an die Regierung käme. Die vorherige Version des Gesetzes soll dann wieder gelten – das bedeutet also nicht, dass das Aus für eine Gas- oder Ölheizung gestrichen wäre, sondern es könnte nur später kommen. Ob die Förderung bleibt, ist offen. Die Bevölkerung wird also erneut verunsichert, was fatal ist für die Energiewende im Heizungskeller. Wer jetzt gleich noch einen Antrag stellt und bewilligt bekommt, hat drei Jahre Zeit, die Maßnahme umzusetzen.

Andreas Köhler: Eine acht Jahre alte Gasheizung bereits wieder auszubauen, würde ich nicht befürworten. Denn man bekäme dann nur die Grundförderung von 30 Prozent. Eine Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein, damit man auch den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich erhält. Wenn das Gebäude noch nicht saniert ist, sollte man dort zunächst ansetzen. Dann braucht die Heizung bereits weniger Energie. Und man könnte die Wohnung schon auf eine spätere Wärmepumpe vorbereiten, etwa indem man größere Heizkörper einbaut.

Sind Wärmepumpen in Deutschland zu teuer?

Andreas Köhler: In vielen anderen Ländern, etwa Österreich, ist das Preisgefälle gegenüber Deutschland nicht so groß. Manche ziehen immer den Vergleich mit skandinavischen Ländern heran. Man muss aber aufpassen, welche Wärmepumpen man miteinander vergleicht. Dort wird meist eine Luft-Luft-Wärmepumpe eingebaut, bei uns eher die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Diese Systeme sind auf einem anderen Preisniveau. Es ist deshalb zu einfach gesagt, bei uns seien die Wärmepumpen viel zu teuer. Zudem muss man auch die Förderung von bis zu 70 Prozent berücksichtigen.

Andreas Köhler von der Verbraucherzentrale Foto: Manfred E. Neumann

Wie verhält es sich mit der Förderung einer Wärmepumpe für ein Haus oder eine Wohnung?

Thabo von Roman: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent. Für eine Wärmepumpe bekommt man fünf Prozent dazu, wenn man ein ökologisches Kältemittel verwendet. Daneben gibt es weitere Boni für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen. Sie erhalten etwa noch 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Und sie bekommen weitere 30 Prozent, wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr liegt. Insgesamt kann man aber maximal 70 Prozent an Förderung für maximal 30.000 Euro im Einfamilienhaus an förderfähigen Kosten erhalten.

Welche Möglichkeiten gibt es, damit eine Wärmepumpe auch in einem wenig energetisch vorbereiteten Altbau funktioniert?

Thabo von Roman: Eine wichtige Voraussetzung ist eine möglichst geringe Vorlauftemperatur. Wenn Sie Ihre Gasheizung bisher mit 70 Grad betrieben haben, dann wird es für eine Wärmepumpe schwer. Es sei denn, man baut eine Hochtemperaturwärmepumpe ein, die dann aber deutlich mehr Strom benötigt. Aber schon mit einigen kleineren Maßnahmen kann man die Vorlauftemperatur gut reduzieren. Zum Beispiel mit dem Dämmen der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke. Oder man kann tiefere Heizkörper einbauen, damit sich die Übertragungsfläche erhöht. Dadurch wird das Ganze deutlich besser.

Thabo von Roman von „Zukunft Altbau“ Foto: privat

Was soll ich tun, wenn meine Gasetagenheizung kaputt geht?

Andreas Köhler: Wenn die erste Heizung in einem Mehrfamilienhaus kaputt geht, wäre es sinnvoll, im Haus zu beraten, was man macht. Eine Möglichkeit ist, das bisher dezentrale System in ein zentrales System zu verwandeln. Gerade bei kleineren Mehrfamilienhäusern bis zwölf Wohneinheiten ist das eine naheliegende Lösung. Sprich, man müsste für die neue Zentralheizung einen Raum im Gebäude suchen und ein Verteilnetz in die einzelnen Wohnungen installieren. Da ist der Aufwand manchmal gar nicht so groß, weil man die stillgelegten Kamine für Steigleitungen nutzen kann. Die andere Möglichkeit ist, beim dezentralen System zu bleiben, etwa indem man Luft-Luft-Wärmepumpen einbaut, die günstiger sind als Luft-Wasser-Wärmepumpen. Man benötigt dann aber mehrere Außengeräte, jeweils für ein oder zwei Zimmer. Die können an der Außenwand montiert sein oder auf dem Dach stehen.

Wie sieht die Förderung bei einem Haus mit elf Wohnungen aus?

Thabo von Roman: Für die erste Wohneinheit sind wie bei einem Einfamilienhaus Kosten von 30.000 Euro förderfähig. Von der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten Einheit sind es dann noch jeweils 8000 Euro. Bei elf Wohnungen liegt die Fördergrenze also bei 145.000 Euro. Selbst wenn alle Wohnungen vermietet sind und man deshalb den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus nicht nutzen kann, erhält man also bei 35 Prozent Förderung 50.750 Euro. Normalerweise legt eine WEG diesen Grundbetrag auf die Eigentümer um, je nach Anzahl der Wohnungen im Besitz. Die Zusatzförderung bei selbstgenutztem Eigentum bleibt natürlich beim Besitzer.

Redakteur Thomas Faltin Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Welche Heizung eignet sich überhaupt für Mehrfamilienhäuser?

Andreas Köhler: Eine Wärmepumpe mit einer zusätzlichen Gas- oder Pelletheizung für die Spitzenlast würde sofort funktionieren. Da sind keine weiteren Anpassungen des Gebäudes notwendig. Wenn es irgendwann kein Gas mehr geben sollte, funktioniert eine Gasheizung natürlich nicht mehr. Aber es wird trotzdem weiter warm, wenn auch nur bis zu einem gewissen Grad.

Wir leben in einem in den 1970er Jahren erbauten Haus mit zwölf Etagenwohnungen mit Gasetagenheizungen. Wie könnte ein Ersatz aussehen?

Andreas Köhler: Bei einem Gebäude mit einem höheren Wärmebedarf und Zentralisierung der Heizungsanlage könnte man mehrere Wärmepumpen hintereinander in Kaskade schalten. Man kann auch wie gesagt eine Hybridheizung einbauen und die Gasheizung nur dann zuschalten, wenn es draußen besonders kalt ist. Alternativ bleibt man bei der dezentralen Wärmeversorgung zum Beispiel mittels Luft-Luft-Wärmepumpe, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch Klima-Split-Geräte genannt werden. Aber man muss sich jedes Haus und seine Nutzungen im Detail anschauen, um zu einer seriösen Aussage zu kommen.

Gibt es schon Luft-Wasser-Wärmepumpen im Kleinformat, die auf dem Dachboden die dort installierte Gasetagenheizung ersetzen kann? Welcher Platzbedarf ist realistisch?

Thabo von Roman: Es gibt solche Lösungen bereits. Aber man bräuchte schon einen Platz von ungefähr zwei auf zwei Metern.

Sind viele Wärmepumpen nicht zu laut und machen deshalb oft Probleme?

Thabo von Roman: Aus vielen Datenblättern weiß ich, dass die Wärmepumpen immer leiser werden und die Grenzwerte damit eingehalten werden können. Zudem muss man bedenken, dass wir vor allem heizen, wenn es draußen kalt ist – da sind die Fenster der Nachbarhäuser in der Regel geschlossen. Auch bei vielen Fällen mit naher Bebauung ist das Thema gar nicht so relevant. Es gibt zudem Lärmschutzhauben, die man über die Wärmepumpen stülpen kann.

Andreas Köhler: Eine Variante in hochverdichteten Gebieten könnte auch sein, die Wärmepumpe aufs Dach zu montieren. Auch dafür gibt es Lösungen.

Die Stadt Stuttgart und die Stadtwerke Stuttgart haben sich nicht eindeutig zu einem Datum für den Ausstieg aus der Gaslieferung geäußert. Gibt es zu diesem Sachverhalt neue Erkenntnisse?

Thomas Faltin: Das Thema schlägt Wellen, seit der Mannheimer Energieversorger MVV angekündigt hat, 2035 die Belieferung der Kunden einzustellen. Grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung hat die Nutzung fossiler Brennstoffe ab dem Jahr 2045 verboten. Das ist das Enddatum, wenn sich nichts mehr ändert. Baden-Württemberg will schon 2040 klimaneutral sein und bis dahin möglichst auch aus Gas und Öl ausgestiegen sein. Die Stadtwerke Stuttgart nennen bisher kein Enddatum, allerdings will auch Stuttgart wie Mannheim bis 2035 klimaneutral sein. Man muss sich also Stand heute darauf einstellen, dass irgendwann zwischen 2035 und 2045 die Ära fossiler Brennstoffe beendet sein wird.

Wird es ein Verbot für das Heizen mit Öl geben?

Andreas Köhler: Wer in der Übergangszeit zwischen 2024 und Mitte 2026 oder 2028 (je nach kommunalem Wärmeplan) noch in Bestandsbauten eine Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise immer mehr „grünes Heizöl“ beimischen. Ölheizungen, die nach Mitte 2026 beziehungsweise 2028 eingebaut werden, müssen von Anfang an 65 Prozent „grünes Heizöl“ nutzen. Wie dies praktisch gehen soll, ist technisch bisher ungeklärt. Ab 2045 ist auch Heizöl als fossiler Brennstoff verboten.

Ist die Einstellung der Gasversorgung überhaupt rechtlich zulässig?

Thomas Faltin: Das ist eine spannende Frage. Die Bundesregierung kann das sicher festlegen. Aber kann ein Energieversorger einfach entscheiden, früher auszusteigen? Ich bin überzeugt, dass es dazu Klagen geben wird.

Andreas Köhler: Man muss aber auch sehen, dass der Gaspreis deutlich steigen wird, sowohl wegen der CO2-Bepreisung als auch, weil immer weniger Nutzer am Netz hängen. Irgendwann ist es für den Versorger nicht mehr wirtschaftlich, wenige Gaskunden weiter zu beliefern.

Es ist also nicht mehr ratsam, noch eine Gasheizung einzubauen?

Thabo von Roman: Ich als Energieberater würde es nicht empfehlen. Man muss auch sehen, dass ab 2029 ein steigender Anteil an Biogas beigemischt werden muss. Das verteuert den Preis weiter. Aber niemand weiß, wie teuer Biogas in fünf Jahren sein wird.

Meine Gasheizung im Einfamilienhaus ist 27 Jahre alt. Was müsste ich momentan beziehungsweise ab Mitte 2026 tun, wenn das Gerät kaputt ginge?

Thabo von Roman: Bis zum 30. Juni 2026 darf man eine Gasheizung noch einbauen und muss dann ab 2029 Biogas beimischen. Danach ist der Einbau einer reinen Gas- oder Ölheizung nicht mehr erlaubt, sondern ich muss eine Heizungsart wählen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Wann ist zu erwarten, dass Zentralheizungen, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können, marktfähig werden?

Thabo von Roman: Ob wir künftig überhaupt mit Wasserstoff heizen können, ist sehr unsicher. Derzeit hört man vor allem, dass es zu wenig grünen Wasserstoff geben wird und dass diese geringen Mengen primär dort eingesetzt werden, wo sie unverzichtbar sind, also in der energieintensiven Industrie oder im Schiffverkehr. Es gibt zwar bereits Heizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können, jedoch ist hier weiterhin ein gewisser Anteil an Erdgas erforderlich. Aber das sollte man sich drei Mal überlegen, ob man ein Gerät kauft, bei dem gar nicht sichergestellt ist, ob man jemals mit Wasserstoff heizen kann. Zudem wird Wasserstoff nach heutigem Stand sehr teuer sein, selbst wenn er verfügbar wäre.

Ist eine Infrarotheizung eine Alternative zur Wärmepumpe?

Andreas Köhler: Dabei handelt es sich um eine Stromdirektheizung. Dabei wird eine Kilowattstunde Strom in eine Kilowattstunde Wärme verwandelt, während eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom drei oder gar vier Kilowattstunden Wärme macht. Die Stromrechnung kann bei einer Infrarotheizung also sehr stark steigen. Das kann eine Kostenfalle werden. Zudem ist die angenehme Wärmestrahlung nur in direkter Nähe spürbar; in einer Wohnung ist dieser Effekt deshalb nicht sehr stark. In einer Ferienwohnung oder im Hobbykeller kann eine Infrarotheizung aber eine Alternative sein, wenn sie nur wenige Stunden oder Tage läuft.