Eine Vertrauensperson der Stuttgarter Polizei hat offenbar Verbindungen zur Antifa-Szene. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Im Antifa-Wasenprozess wird der Hauptangeklagte von einem Zeugen belastet, dessen Identität aber geheim bleibt. Und noch einiges mehr.

Stuttgart - Die Schlüsselfigur des fünften Verhandlungstages ist gar nicht im Saal des Stammheimer Justizgebäudes erschienen, wo der Landgerichtsprozess gegen zwei Antifa-Aktivisten fortgesetzt worden ist. Der Zeuge ist in diesem Fall von der Anwesenheitspflicht entbunden. Es handelt sich bei ihm um eine sogenannte Vertrauensperson (VP). Dieser Informant ist offenbar gut in der linken gewaltbereiten Szene vernetzt und hat sein Wissen darüber wohl nicht zum ersten Mal an die Polizei weitergegeben. Auch diesmal wurde ihm von der Staatsanwaltschaft die Zusicherung gegeben, dass die Identität zu seiner Sicherheit im Verborgenen bleibt.

So berichtete deshalb am Montag ein Kriminalhauptkommissar, der Führungsbeamte des Informanten, von dessen Aussagen. Die Vertrauensperson sei im August 2020 an ihn herangetreten und habe ihm mitgeteilt, dass Diyar A. am Angriff auf drei Mitglieder der rechten Arbeitnehmervertretung Zentrum Automobil beteiligt gewesen sei. Diyar A. ist in diesem Fall der Hauptangeklagte, dem versuchter Totschlag zur Last gelegt wird.

Kommissar: Vertrauensperson hat Tat mitbekommen

Eines der Opfer wurde am Rande einer Querdenker-Kundgebung am 16. Mai 2020 auf dem Cannstatter Wasen beim Angriff von bis zu 40 schwarz gekleideten und vermummten Personen offenbar lebensgefährlich verletzt.

Laut dem Kriminalhauptkommissar sei sein Informant drei Monate nach der Tat von sich aus auf ihn zugekommen, um ihn über die Beteiligung von Diyar A. in Kenntnis zu setzen. Bis dahin war der Beamte nicht in die entsprechenden Ermittlungen eingebunden gewesen. Ob die Vertrauensperson die Tat gesehen habe oder ob man ihr nur davon erzählt habe, wollte oder konnte der Kriminalhauptkommissar nicht beantworten. Er sprach immer wieder davon, dass die Vertrauensperson die Tatbeteiligung von Diyar A. „mitbekommen“ habe.

Drei Fragen werden nicht beantwortet

Vielfach wies der Kriminalhauptkommissar drauf hin, in dieser Sache nur eingeschränkt aussageberechtigt zu sein, um seinen Informanten nicht zu enttarnen und damit in Gefahr zu bringen. Diesen beschreibt der Beamte als „sehr zuverlässig“. Es gebe für ihn daher überhaupt keinen Grund, an der Aussage seiner Vertrauensperson zu zweifeln.

Dieser Einschätzung schloss sich der Verteidiger des 24 Jahre alten Diyar A. erwartungsgemäß nicht an. Er wisse wohl, so Andreas Baier, dass die Identität der Vertrauensperson laut Gesetz nicht offenbart werden müsse, ihm aber der Zeugenschutz hier deutlich zu weit gehe. Zuvor hatte der Kriminalhauptkommissar drei Fragen der Verteidigung unbeantwortet gelassen. So war von ihm nicht zu erfahren, ob der Informant für seine Dienste Geld von der Polizei bekommen hat, wie dieser Informant Kenntnis über den Tathergang erhielt und wie lange der Beamte mit der Vertrauensperson über den Fall sprach. Andreas Baier und Christos Psaltiras, der Anwalt des ebenfalls angeklagten Joel P. (20), stellten daraufhin den Antrag, die Aussagen des Kriminalhauptkommissars nicht zu verwerten.

Über diesen Verwertungswiderspruch muss die 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts in einem schon von Haus aus sehr komplexen, politisch und emotional stark aufgeladenen Verfahren entscheiden, das nach den Pfingstferien fortgesetzt wird. Von der Pause könnte eine beruhigende Wirkung auf das Verfahren ausgehen.