Dubravko Mandic macht den Gerichtssal zur politischen Bühne. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Vor dem Stuttgarter Landgericht erhebt der Nebenklage-Anwalt im Verfahren um den linken Angriff am Rande eine Corona-Demo auf dem Wasen schwere Vorwürfe gegen Justiz, Politik und Antifa.

Stuttgart - Je näher der sogenannte Wasenprozess dem Urteil entgegenverhandelt wird, desto mehr wird das Verfahren vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zu einer Ein-Mann-Show. Dubravko Mandic, der Nebenklage-Anwalt des am schwersten verletzten Opfers eines Angriffs von Antifa-Aktivisten, nutzt dabei den Beweisantrag als taktisches Instrument, um den Verfahren gegen Diyar A. und Joel P. die größtmögliche politische Bedeutung zu geben. Aus einer Gruppe von schwarz gekleideten und vermummten Personen heraus sollen die beiden Angeklagten im Mai 2020 drei Vertreter der rechten Arbeitnehmervertretung Zentrum Automobil brutal zusammengeschlagen haben.

Anwalt Mandic, Freiburger Stadtrat und ehemaliges AfD-Mitglied, zeichnet mit seinen Anträgen und den dazugehörigen Erklärungen ein Bild , das die linksextreme Antifa-Bewegung als terroristische Vereinigung erscheinen lässt. Weshalb Dubravko Mandic auch von einem „Terroranschlag“ spricht, wenn er sich auf das Geschehen am Rande einer „Querdenker“-Demonstration auf dem Cannstatter Wasen bezieht.

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Am Montag ging Mandic mit fünf weiteren Anträgen so richtig in die Vollen. So forderte er die Abberufung von Staatsanwältin Silke Busch, der von ihm vorgeworfen wurde, „nicht jeden Ermittlungsansatz zu berücksichtigen“. So sei das Mobiltelefon des Angeklagten Joel P. nicht richtig ausgelesen und wichtige Zeugen nicht geladen worden. Dies sollen V-Leute sein, die die Polizei mit Informationen aus der gewaltbereiten linken Szene versorgen. Der Anwalt glaubt außerdem, es werde „politischer Einfluss auf die Ermittlungsarbeit“ ausgeübt und sieht dies dadurch belegt, dass der baden-württembergische Landtag in diesem Fall schon vor Monaten mehrheitlich gegen einen Untersuchungsausschuss entschieden hatte.

Eine Revision wäre keine Überraschung

Nach der Ablehnung dieser Anträge, zu denen auch die Forderung gehörte, „die Angeklagten wie Mörder zu bewerten“, könnte das seit April laufende Marathonverfahren nun bald in ein Urteil münden. Dem hohen Antragsaufkommen wurde vom Vorsitzenden Richter Johannes Steinbach ein Fristende gesetzt. Der Schlussstrich muss aber nicht folgen. Eine Revision wäre in diesem Verfahren jedenfalls keine Überraschung.