Anika Decker (2. v. re.) 2019 bei der Premiere des Films „Der Fall Collini“ mit Palina Rojinski, Alexandra Maria Lara und Elyas M’Barek (v. li.) Foto: imago images / Raimund Müller

Anika Decker hat die Drehbücher zu den Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ geschrieben. Nun klagt sie gegen Til Schweiger und Warner Bros. und fordert eine angemessenere finanzielle Beteiligung der Autoren.

Stuttgart - Anika Decker geht einen mutigen Schritt: Wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, klagt sie vor dem Landgericht Berlin gegen Til Schweigers Produktionsfirma Barefoot Films und gegen Warner Bros. Der Grund: Sie sieht sich nicht angemessen beteiligt am Erfolg der Spielfilme „Keinohrhasen“ (2007) und „Zweiohrküken (2009), für den sie maßgeblich mit verantwortlich ist: Sie hat die Drehbücher verfasst.

Laut „FAS“ bekam sie für „Keinohrhasen“ 50 000 Euro Autorenhonorar, eine durchaus branchenübliche Vergütung. Der Film lockte dann 6,3 Millionen Besucher in die Kinos und spielte laut Klageschrift alleine dort rund 70 Millionen Euro ein. Dazu kommen Folgeerlöse aus dem Home-Entertainment-Geschäft, die im Dunkeln liegen.

Sie fordert mehr Transparenz

An diesen Folgeerlösen möchte Decker beteiligt werden. Dabei geht es ihr ganz generell um die Rechte der Drehbuchautoren, die auch in Hollywood traditionell ganz am Ende der Nahrungskette stehen. Decker kämpft für Transparenz, sie spricht von geheimen Verträgen und möchte Auskunft „über den Umfang sämtlicher Verwertungshandlungen“. Der FAS sagte sie: „Inzwischen ist mir klar: Das hat System. Ich kenne keine Drehbuchautoren, die mir sagen können, wie viel Geld zwischen den Firmen, die am Film beteiligt sind, geflossen ist.“ Und weiter: „Ich glaube, dass es eine Signalwirkung hätte, wenn meiner Forderung nach Auskunft über die eingespielten Erlöse stattgegeben wird.“

Decker hat inzwischen zwei ihrer Bücher selbst verfilmt, die romantischen Komödien „Traumfrauen“ (2015) und „High Society“ (2017). Sie ist als Autorin exklusiv bei Constantin unter Vertag, hat ihre eigene Produktionsfirma Decker Bros. mit ihrem Bruder Jan, einem Medienanwalt mit dem Schwerpunkt geistiges Eigentum. Sie ist gut vernetzt in der Filmszene und oft auf Fotos mit Prominenten zu sehen. Was das am Ende wert ist, muss sich noch zeigen.

Til Schweiger hat ungut reagiert

Til Schweiger, auch das steht in der FAS, habe nicht souverän reagiert: „Lebst du noch?“, schrieb er Anika Decker per SMS in Anspielung auf eine schwere Blutvergiftung, die sie mit Anfang 30 nur knapp überlebt hat. Außerdem habe er sie als „scheinheilig und link“ bezeichnet.

Um das Verfahren nicht zu gefährden, schweigt Decker bis zu dessen Ende, teilt ihre Presseagentur mit. Decker hat den Münchner Medienanwalt Nikolaus Reber engagiert, der schon erfolgreich den Kameramann Jost Vacaro vertrat in einer Klage gegen die Bavaria um eine Nachvergütung für seinen kreativen Beitrag im weltweiten Kinohit „Das Boot“ (1981). Das Gericht möchte bis Ende Oktober eine Entscheidung fällen.