Das Amtsgericht Bad Cannstatt. Foto: Iris Frey

Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat den Vorsitzenden eines Stuttgarter Schützenvereins vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen.

Der Einspruch eines Vereins-Chefs gegen einen Strafbefehl in Höhe von 4000 Euro war erfolgreich: Nach Auffassung der Anklage soll der Mann in der Silvesternacht am 31. Dezember 2020 zwei scharfe Waffen unerlaubt zwei Gästen seiner privaten Silvesterfeier überlassen haben, die damit auch schossen. Auch habe er unerlaubt ein Schlagringmesser besessen und 250 Schuss scharfe Munition. Die Waffen waren nach einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt worden. Doch ob sie in der fraglichen Nacht benutzt worden sind, konnte das Gericht nicht nachweisen.