Im Dezember 2020 fuhr ein Mann seinen Geländewagen in die Trierer Fußgängerzone und tötete so fünf Menschen. (Archivbild) Foto: AFP/JEAN-CHRISTOPHE VERHAEGEN

Nachdem ein Gericht den Amokfahrer von Trier zu einer lebenslangen Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt hat, legt die Verteidigung des Angeklagten nun Revision ein.

Die Verteidiger des verurteilten Fahrers haben am Folgetag nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in TrierRevision eingelegt. Dies teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Am Dienstag war der Amokfahrer wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Außerdem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-Jährigen dessen Unterbringung in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Aus Sicht des Gerichts ist es erwiesen, dass der Deutsche bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um so viele Menschen zu töten oder zu verletzen wie möglich.

Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Des Weiteren gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Der Mann ist an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen erkrankt – und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.