Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale „Flügel“ ist für den Verfassungsschutz ein Beobachtungsfall. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte „Flügel“ der AfD will seine Aktivitäten in Hessen einstellen. Er folgt damit deinem Beschluss des Bundesvorstandes der Partei.

Berlin - Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte „Flügel“ der AfD will seine Aktivitäten in Hessen einstellen. Damit folgt er einem Beschluss des Bundesvorstandes der Partei vom vergangenen Freitag. Die Europaparlamentarierin und „Flügel“-Obfrau in Hessen, Christine Anderson, der hessische Landtagsabgeordnete Heiko Scholz und Andreas Lichert schrieben an die „Flügel“-Anhänger in Hessen: „Wir haben uns immer in erster Linie als AfD-Mitglieder verstanden und unser Ziel war stets, die AfD noch erfolgreicher zu machen. Daher wollen wir diese Selbstauflösung mit dem Signal verbinden, dass immer und überall die Interessen der AfD über den Partikularinteressen von Einzelnen oder Gruppen stehen müssen.“

Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz

Der Beschluss des Bundesvorstandes, der eine Selbstauflösung der Vereinigung bis Ende April gefordert hatte, komme zwar zur Unzeit - so kurz nach der Einstufung des „Flügels“ zum Beobachtungsfall durch den Verfassungsschutz. Er sei aber dennoch als „ausgestreckte Hand in Richtung des Flügels“ zu verstehen.

Der Gründer des „Flügels“ in der AfD, Björn Höcke, hatte sich nach massivem Druck der Parteiführung am Wochenende bereiterklärt, die Aktivitäten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Gruppierung herunterzufahren. Wie das genau aussehen soll, ließ er allerdings offen. Gleichzeitig kritisierte Höcke den Beschluss des Bundesvorstandes, der am Freitag eine Selbstauflösung des „Flügels“ gefordert hatte.