Alfons Schuhbeck steht vor Gericht. Foto: AFP/CHRISTOF STACHE

Im Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe fordert die Staatsanwaltschaft mehr als vier Jahre Haft für den Star-Koch Alfons Schuhbeck, die Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe. Die Einzelheiten.

Im Prozess gegen den Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Für den Mitangeklagten plädierte die Anklagebehörde auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrem Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht München I als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ zwischen 2009 und 2015 mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll.

Er soll Rechnungen storniert haben, die Summe als Bargeld aus der Kasse genommen und einen neuen Bon ausgedruckt haben, sagte die Staatsanwältin. In den Tageseinnahmen seien diese Stornierungen nicht erkennbar gewesen. Die geringeren Beiträge seien dann in die Buchhaltung geflossen und in die Steuererklärung.

Schuhbeck steht seit Anfang Oktober vor Gericht. Er zeigte sich jedoch geständig und erklärte, er habe einiges falsch gemacht. „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun“, hatte er am zweiten Prozesstag erklärt und hinzugefügt: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes.“

Das sagen die Verteidiger von Alfons Schuhbeck

Nach Ansicht seiner Verteidiger sollte Schuhbeck nicht ins Gefängnis. Die Anwälte des 73-Jährigen plädierten am Donnerstag vor dem Landgericht München I auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Anwälte begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.

Schuhbeck sei ein begnadeter Koch und unvergleichlich im Umgang mit Gewürzen, sagte einer seiner Anwälte. Er habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet und darüber die kaufmännische Seite vergessen. „Daran ist er letzten Endes gescheitert“, erklärte der Verteidiger. Das Urteil wurde noch für Donnerstagnachmittag erwartet.