Wildtiere sorgen immer wieder für Ärger, der Stadtjäger soll helfen. Foto: stock.adobe.com/dpa (2)

Fabian Probst aus Mutlangen wird künftig Ansprechpartner für Wildtierprobleme im befriedeten Bezirk – Gemeinde Alfdorf reagiert auf zunehmende Konflikte mit Wildtieren.

Wildtiere drängen zunehmend in den Siedlungsbereich von Alfdorf. Sie halten sich in Gärten oder auf Höfen auf, richten immer wieder Schäden an Gebäuden an, übertragen Krankheiten oder fügen Haustieren Verletzungen zu. Ab dem 1. Juni übernimmt Fabian Probst aus Mutlangen diese Aufgabe. Er wird künftig im innerörtlichen befriedeten Bezirk tätig sein, also in Bereichen, in denen Jagdpächter laut Gesetz keine reguläre Jagd ausüben dürfen. Die Gemeinde arbeitete bei der Auswahl eng mit Hegeringleiter Denis Wiedmann zusammen.

Bürgermeister Ronald Krötz, Wildtierbeauftragter des Landratsamtes, Dominik Hafner, Stadtjäger Fabian Probst und Hegeringleiter Denis Wiedmann (v.li.) Foto: Gemeinde Alfdorf

Bürgermeister Ronald Krötz zeigt sich erleichtert: „Ich freue mich sehr, dass wir nach längerer Suche nun in Herrn Probst einen Stadtjäger gefunden haben. Wichtig war uns seine räumliche Nähe und vor allem seine soziale und fachliche Kompetenz.“ Krötz betont, dass der Stadtjäger zentraler Ansprechpartner für Bürgerinnen, Bürger und Firmen bei Wildtierproblemen ist – und dass seine Dienstleistung zu vertretbaren Preisen angeboten werde.

Alfdorf plant zusätzliche Stadtjäger für Wildtierkonflikte

Wegen der Größe der Gemeinde hält Bürgermeister Krötz es für sinnvoll, künftig weitere Stadtjäger zu gewinnen: „Die Gemeinde würde es ausdrücklich begrüßen, wenn sich in Zukunft weitere engagierte Ansprechpartner finden würden.“ Damit könnte der steigende Bedarf an Beratung und Hilfe bei Wildtierkonflikten noch besser gedeckt werden.

Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz bildet Paragraf 13a des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG). Stadtjäger dürfen demnach nur dann jagdlich tätig werden, wenn präventive Maßnahmen nicht ausreichen oder eine Gefahr für öffentliche Sicherheit oder durch Tierseuchen besteht. Die klassische Jagd im Wald oder auf freier Flur bleibt den Jagdpächtern vorbehalten. Hierbei arbeiten sie mit den Wildtierbeauftragten zusammen. Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des befriedeten Bezirks) durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger nicht statt, teilt die Gemeinde mit.

Ein Stadtjäger hat eine spezielle, umfangreiche Ausbildung absolviert. Zugelassen werden hier nur Jagdscheininhaber, die auch bereits die Ausbildung zum Wildtierschützer absolviert haben.

Stadtjäger Alfdorf

Beauftragung
Der Stadtjäger wird nur tätig, wenn ihn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks beauftragt. Betroffene müssen sich selbst an den Stadtjäger wenden. Die Kosten trägt der Auftraggeber, die

Kontakt
Pro-Stadtjagd Wildtiermanagement, Fabian Probst, Hornbergstraße 11/2, 73557 Mutlangen, E-Mail: fabian.probst@pro-stadtjagd.de, Telefon: 01556/1767033