Aufgrund einer neuen Regelung, können alte Elektrogeräte in großen Supermärkten abgegeben werden. (Symbolbild) Foto: Julia Schramm

Wer sein altes Handy oder den kaputten Toaster abgeben möchte, kann das künftig im Supermarkt tun. Große Märkte wie Aldi oder Rewe sind ab dem 1. Juli dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte entgegenzunehmen. Was es zu beachten gilt.

Alte oder kaputte Elektrogeräte wie Handys oder Toaster können ab dem 1. Juli auch in Supermärkten abgegeben werden. Da diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, müssen sie getrennt gesammelt und beseitigt werden. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches von der Bundesregierung ergänzt wurde, sind Supermärkte und Discounter nun ebenfalls verpflichtet, die Geräte zurückzunehmen.

Bei der Rückgabe muss auf die Größe des Geräts geachtet werden. Mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern müssen die Märkte das Produkt kostenlos entgegennehmen – auch wenn kein neues Elektrogerät gekauft wurde. Geräte von anderen Marken oder Verkäufern müssen ebenfalls angenommen werden. Ist ein Gerät größer, kann dieses nur abgegeben werden, wenn man die gleiche Art erwirbt. So können Kunden beispielsweise einen alten Fernseher nur abgeben, wenn sie in dem Laden einen neuen kaufen.

Die Rücknahme kann von den Händlern frei gestaltet werden. Einige organisieren dafür Sammelboxen, andere haben Infotheken, an denen die alten Elektrogeräte abgegeben werden können.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das ElektroG verpflichtet Läden schon seit 2016 zur kostenlosen Rücknahme von alten Geräten. Bisher galt das allerdings nur für Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern. Nun sind auch große Märkte mit inbegriffen, selbst wenn sie überwiegend Lebensmittel verkaufen.

Das neue Gesetz gilt eigentlich schon seit Jahresbeginn. Doch den Supermärkten wurde bis zum 1. Juli eine Übergangsfrist gewährt.