Nur Geimpften und Genesenen wird – in der Regel etwa bei Restaurants – der Zutritt gewährt. (Symbolbild) Foto: imago images/Bihlmayerfotografie/ via www.imago-images.de

Aufgrund der verschlechterten Lage auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg werden Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen.

Stuttgart - Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg werden ab Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag ankündigte, wird das Land aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe erreichen. Nur noch Geimpfte und Genesene haben dann noch Zugang zu Restaurants, Museen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen.

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Wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen am zweiten Werktag in Folge den kritischen Wert von 390 überschreitet, tritt im Südwesten die sogenannte Corona-Alarmstufe automatisch in Kraft. Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants und Museen, bei Ausstellungen sowie in den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor. Schulkinder müssen in der Klasse ab sofort wieder Maske tragen.

Kein 2 G für ÖPNV, Gottesdienste und Einzelhandel

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte dagegen einen PCR-Test vorlegen. Auch beim Friseur oder im Nagelstudio gilt in der Alarmstufe 3G mit PCR-Test-Pflicht.

Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden weiter verschärft. Treffen sind künftig nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person erlaubt. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden nicht mitgezählt.

Zahl der Corona-Patienten entscheidet über Stufe

Das baden-württembergische Stufensystem hängt ab von der Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen und der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz, die die Zahl jener Menschen angibt, die pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit Corona-Symptomen in eine Klinik kommen. Bislang galt im Südwesten die sogenannte Corona-Warnstufe, die für viele Ungeimpfte bereits zahlreiche Beschränkungen mit sich brachte.

Damit die verschärften Corona-Maßnahmen außer Kraft treten, müssen die Schwellenwerte an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden.