Im Schritttempo sind unter der Aubrücke meist nur Fußgänger unterwegs – sehr zur Verärgerung von Wolfgang Hahn (rechts). Foto: /Sebastian Steegmüller

Auch am Max-Eyth-See kommt es zwischen Radfahrern und Fußgängern zu brenzligen Situationen

Hofen - Egal ob Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer – eigentlich soll der Max-Eyth-See für alle Stuttgarter ein Naherholungsziel darstellen. Für Wolfgang Hahn aus Münster ist es mit der Entspannung jedoch meist schon vorbei, bevor er die Grünanlagen erreicht hat – nämlich am schmalen Durchgang unterhalb der Aubrücke. „Das ist ein echtes Nadelöhr.“ Regelmäßig wird man von Fahrradfahrern angeklingelt. Meine Frau ist kürzlich am Arm gestreift worden.“ Ständig komme es zu Diskussionen, die Stimmung sei aufgeheizt. „Ich warte drauf, bis mal einer im Neckar landet.“

Schieben ist nur eine Empfehlung

Obwohl ein Schild, auf dem ein Mann neben seinem Rad zu sehen ist, auf beiden Seiten der Engstelle angebracht ist, steigt kaum ein Radfahrer ab. Müssen sie laut Martin Thronberens, Sprecher der Stadt Stuttgart, aber auch nicht. „In diesem Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit. Das Piktogramm ist keine eigene Regelung, sondern empfiehlt einerseits dem Radfahrer, abzusteigen und das Rad zu schieben, um den beengten Verhältnissen gerecht zu werden und andererseits dem Fußgänger, auf die schiebenden Radfahrer zu achten.“ Diese zugegebenermaßen ungewöhnliche Beschilderung sei ein zusätzlicher Hinweis auf die beengten baulichen Verhältnisse der Aubrücke.

Bauliche Veränderung gefordert

Für Wolfgang Hahn ist solch eine reine Empfehlung nicht nachvollziehbar. „An die Vorgabe hält sich keiner. Radfahrer, die absteigen, sucht man vergebens.“ Er fordert in diesem Bereich bauliche Veränderungen, die die Durchfahrt erschweren. „Zurzeit stellen die Stahlbügel eher einen Slalomparcours dar. Man sollte die Schikane enger machen und die Radfahrer somit zum Absteigen zwingen“, so der Rentner, der zwar durchatmet, sobald er den Durchgang in Richtung Max-Eyth-See passiert hat. Spätestens, wenn auf den Wegen am Gewässer wieder Rennradgruppen möglichst schnell an ihm vorbei düsen, platzt ihm erneut der Kragen. „Das ist saugefährlich.“ Ebenso, wenn ältere Menschen, die auf E-Bikes unterwegs sind, ihm gerade noch ausweichen können. „Wir haben einfach nicht mehr die besten Reflexe, sehen nicht mehr so gut.“

Keine feste Abstandsregelung

Das Problem: Während Autofahrer Radfahrer innerorts nur mit mindestens anderthalb Metern Abstand überholen dürfen, gibt es solch eine Regelung für Radfahrer, die an Fußgängern vorbeifahren, nicht. Zumal sie am Max-Eyth-See schwer umsetzbar wäre. Der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung besagt jedoch, dass die „Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordert. „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Generelles Verbot gefordert

Letzteres trifft aus Sicht von Wolfgang Hahn auf jeden Fall am Max-Eyth-See zu. Alle Fußgängerwege, gekennzeichnet durch ein blaues Schild mit einer Frau und einem Kind darauf, dürfen aufgrund eines Zusatzes zwar von Radfahrern unter der Woche genutzt werden, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Außerdem müssen sie Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. „Das Gegenteil ist leider der Fall“, sagt Hahn. „Es ist kein Miteinander mehr.“ Auch mit Blick auf die Tiere, die rund um das Gewässer leben, würde er Radfahrer generell vom See verbannen.

Ein Wunsch, den ihm die Stadt wohl nicht erfüllen wird. „Eine Verkehrsart, wie hier beispielsweise der Radverkehr, darf generell nur bei einer konkreten Gefahrenlage, die weit über die üblichen Risiken des Verkehrs hinausgeht, beschränkt werden“, sagt Martin Thronberens. „Eine solche ist uns für Montag bis Freitag bisher nicht bekannt.“

Bußgeld in Höhe von 25 Euro

Wer indes am Wochenende oder an Feiertagen mit dem Rad rund um den Max-Eyth-See fährt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. „Das Risiko erwischt zu werden, ist gering“, so Hahn. „Auch Grillen ist auf den Grünflächen verboten. Und dennoch sieht man quasi ständig Ein-Euro-Grills auf den Wiesen stehen.“ Selbst auf den neuen Gruppensitzbänken am Eingang zur Halbinsel seien sie schon benutzt und dadurch die Holzbalken verkohlt worden. „Und den Schaden trägt wieder die Allgemeinheit“, sagt Hahn, der sich mehr Präsenz der Ordnungshüter wünscht.

57 Fälle von Ordnungswidrigkeiten

Thronberens entgegnet, dass der „städtische Vollzugsdienst den Bereich regelmäßig kontrolliert, auch hinsichtlich des Grillens“. Dabei würden die Personen in der Regel zunächst angesprochen und auf die Rechtslage verwiesen. „Erst anschließend beziehungsweise bei wiederholtem Antreffen erfolgt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder die Erteilung von Platzverweisen. In diesem Jahr sind bis Anfang Juni 57 Fälle von Ordnungswidrigkeiten bei der zentralen Bußgeldstelle des Amts für öffentliche Ordnung anhängig, davon 17 Park- oder sonstige Verkehrsverstöße, 38 Verstöße gegen die Corona-Verordnung und weitere einzelne Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot und die Leinenpflicht für Hunde.