Wie viel Miete ist angemessen? Die Mietpreisbremse soll den Anstieg bei Neuvermietung abmildern. Foto: dpa/Armin Weigel

Der Eigentümerverband sieht starke Mängel in der geplanten Verordnung. Im Juni soll die Mietpreisbremse endlich wieder auch in Baden-Württemberg gelten. Doch nicht alle sind davon begeistert.

Stuttgart - Der Eigentümerverband Haus und Grund hat Zweifel an der neuen Landesverordnung für die Mietpreisbremse. Unter anderem moniert der Verband, dass es landesweit zu wenige Mietspiegel in den Gemeinden und Kommunen gebe. „Es bleibt daher dabei, dass auch diese Mietpreisbegrenzungsverordnung verfassungswidrig sein wird, da das Bestimmtheitsgebot, nämlich die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, dem betroffenen Vermieter ohne das Vorhandensein eines Mietspiegels nicht möglich sein wird“, heißt es in der Stellungnahme von Haus und Grund Baden und Haus und Grund Württemberg zu der neuen Verordnung, die unserer Zeitung vorliegt.