Union und SPD haben die Mütterrente ausgeweitet, um die Erziehungsleistung besser anzuerkennen und die betroffenen Eltern, vor allem Frauen, im Alter stärker abzusichern. Foto: dpa/Felix Kästle

Die Große Koalition hat sich auf die Grundrente geeinigt. Bereits zuvor haben Union und SPD einiges unternommen, um für eine bessere Absicherung im Alter zu sorgen. Und sie planen noch mehr.

Stuttgart - Aus Sicht der deutschen Arbeitgeber läuft seit Längerem etwas falsch in Berlin. Kurz vor dem Koalitionsausschuss, der nun eine Einigung zur Grundrente gebracht hat, hatte der Arbeitgeberverband BDA die Spitzen von Union und SPD eindringlich vor teuren Lösungen gewarnt: „Es darf nicht sein, dass immer weitere Milliarden für das Koalitionsklima statt für dringend nötige Infrastruktur- und Zukunftsmaßnahmen investiert werden“, klagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Tatsächlich hat die große Koalition in dieser Legislaturperiode bereits vor der Grundrente eine Vielzahl rentenpolitischer Verbesserungen beschlossen. Und sie plant noch einige mehr bis zum nächsten ordentlichen Wahltermin im Herbst 2021. Hier ein Überblick:

Das hat die Koalition bereits auf den Weg gebracht

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent zu stabilisieren. Diese Garantie haben sie beschlossen und zudem festgelegt, dass der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent steigen darf. Die SPD hätte gerne eine Garantie des Rentenniveaus bis zum Jahr 2040 erklärt, setzte sich damit allerdings nicht durch. Die Unionsparteien konnten ihrerseits ein zentrales Wahlkampfversprechen einlösen: die Ausweitung der Mütterrente. Sie würdigt bei der Altersabsicherung die Erziehungsleistung von Eltern, meist Müttern, die Kinder großgezogen haben. Für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder hat sich die Rente um einen halben Entgeltpunkt erhöht. Diese Mütter oder Väter erhalten monatlich bis zu 82 Euro pro Kind in der Rente statt bisher 64 Euro. Davon profitieren zehn Millionen Menschen.

Zudem wurden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung erhöht. Jetzt gibt es einen besseren Ausgleich der durch die Erwerbsminderung ausgefallenen Rentenbeiträge. Die 170 000 Menschen, die jährlich eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen, erhalten bei Rentenbeginn ab 2019 eine höhere Rente. Die gute Wirtschaftslage hat wiederholt Steigerungen der Renten ermöglicht. Im Jahr 2018 gab es eine Rentenanpassung von 3,37 Prozent (Ost) beziehungsweise 3,22 Prozent (West) und im Jahr 2019 von 3,91 Prozent (Ost) und 3,18 Prozent (West). Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert Ost auf 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher 95,8 Prozent), und das Rentenniveau steigt sogar leicht auf 48,16 Prozent.

Das hat die Koalition noch vor bis 2021

Im Mai 2019 hat die große Koalition die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt. Sie soll, so der Wille der Regierungsparteien, im Frühjahr 2020 „Vorschläge für ein auskömmliches Alterseinkommen und eine nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung ab dem Jahr 2025 vorlegen“. Zudem sollen die Versicherten einen transparenten Überblick über die von ihnen erworbenen Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge („Säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“) erhalten. Und schließlich will die Groko noch in dieser Legislaturperiode den sozialen Schutz von Selbstständigen verbessern. Dazu soll im kommenden Jahr eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen eingeführt werden, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind – zum Beispiel in berufsständischen Versorgungswerken.