Mit Bus und Bahn unterwegs – das Deutschland-Ticket ist beliebt. Kunden sollten aber auf die Änderungen achten. Foto: VVS/IMAGO/Alexander Pohl

Im Januar erhöht sich der Monatspreis für das Deutschlandticket. Damit das Abo dann nicht automatisch gekündigt wird, müssen Bahnkunden bis 30. November aktiv werden. Beim VVS sieht das anders aus.

Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) werden derzeit knapp 14 Millionen Deutschlandtickets von Bahnkunden regelmäßig genutzt. Besonders hoch ist der Anteil in den großen Ballungszentren – wie in der Region Stuttgart. Um den öffentlichen Nahverkehr weiter finanzieren zu können, haben Bund und Länder entschieden, den Preis von 49 auf 58 Euro pro Monat zu erhöhen. Das gilt ab dem 1. Januar 2025.

Damit das Abo nicht automatisch erlischt, müssen Bahnkunden bis Ende des Monats selbst aktiv werden. Anders verhält es sich bei regionalen Trägern wie dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Wir geben einen Überblick.

Deutschlandticket bis 30. November verlängern

Vor Kurzem ist Post von der Deutschen Bahn bei den Besitzern des Deutschlandtickets ins Haus geflattert. Wer beim Kauf des Monatstickets seine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, bekommt die Benachrichtigung auf elektronischem Weg. Alle anderen erhalten einen entsprechenden Brief. Der Inhalt ist identisch: Bis spätestens 30. November müssen die Kunden aktiv ihr Einverständnis zur Preiserhöhung geben. Ansonsten erlischt das Abo automatisch zum Jahresende. Die Warnung ist eindeutig: Wer sich nicht meldet, dessen Deutschlandticket ist ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig.

Den enormen Verwaltungsaufwand, dass alle Abo-Inhaber persönlich angeschrieben werden, nimmt die Deutsche Bahn dabei bewusst in Kauf. „Aus Gründen des Verbraucherschutzes“, betont eine DB-Sprecherin. Die Bahn gehe so auf Nummer sicher, dass wirklich alle Kunden die Preiserhöhung mitbekommen haben. Die Einforderung der aktiven Zustimmung sei aus unternehmerischer Sicht der „einzig richtige Weg“. Schließlich befinde man sich mit den Kunden in einem laufenden Vertragsverhältnis, bei dem sich mit der Preiserhöhung die Modalitäten ändern würden.

Deutschlandticket für DB und S-Bahn Stuttgart

Für die Verlängerung führen verschiedene Wege zum Ziel:

  • Wer sein Ticket bereits online erworben hat, kann sich über seinen entsprechenden E-Mail-Account auf der Homepage unter abo.bahn.de oder im DB-Navigator einloggen und unter „Vertragsänderung zustimmen“ die notwendige Erklärung hinterlegen.
  • Wer noch keinen Account besitzt, muss diesen anlegen oder eine E-Mail mit dem Betreff „Aktive Zustimmung für Abonnement“ mit der eigenen Abo-Nummer an abo-vvs@bahn.de schicken.
  • Wer keine E-Mail besitzt, kann das im Brief beigefügte Antwortformular zurückschicken oder einfach sein Deutschland-Ticket direkt am DB-Schalter verlängern lassen.
  • Wer den Kündigungstermin 30. November verpasst hat, kann sein Abo noch bis zum Kündigungsdatum 31. Dezember verlängern lassen. Allerdings muss dann der Menüpunkt „Abo reaktivieren“ geklickt werden, da sein Status bereits auf „Kündigung eingeleitet“ bei der Bahn registriert wurde. Das Abo wird dann zum neuen Preis wieder eingerichtet.

Deutschlandticket bei VVS und SSB

Ganz anders verhält es sich hingegen für Kunden, die ihr Monats-Abo bei der VVS erworben haben. Als lokaler Anbieter fungiert dabei die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB). Denn wie die Deutsche Bahn informiert auch die SSB alle Kunden schriftlich über den neuen Tarif. Allerdings muss hier nur aktiv werden, wer sein Deutschlandticket kündigen möchte. Dafür gibt es neben dem üblichen Kündigungsrecht mit Monatsfrist eine Sonderkündigungsmöglichkeit.

„Wer hingegen das Abo weiter nutzen möchte, muss nicht aktiv werden“, erklärt SSB-Sprecherin Birte Schaper, da sich dieses automatisch verlängert. Das Stuttgarter Tochterunternehmen sieht somit – wie viele kommunale Verkehrsbetriebe in Deutschland – keine klare Vertragsänderung als vielmehr eine normale Preissteigerung. Das sei auch sehr viel kundenfreundlicher, „da niemand befürchten muss, im Januar ungewollt ohne Abo dazustehen“.

Hinweis: Dieser Artikel erschien online am 8.11.2024 und wurde am 29.11.2024 aktualisiert.