Bis auf Weiteres bleiben die Stühle der Gastronomen leer. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Ein Jahr kein Betrieb – das heißt, dass die Konzession für das Restaurant neu beantragt werden muss. In Stuttgart hat man in Coronazeiten eine pragmatische Lösung gefunden.

Stuttgart - Wegen der Corona-Abstandsregeln sind in Stuttgart etliche kleinere Kneipen und Clubs bereits seit März 2020 geschlossen – also seit genau einem Jahr. Das heißt, sie müssten eigentlich ihre Konzession bei der Stadt neu beantragen, was einen ziemlichen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Das hat in der ohnehin schon gebeutelten Branche einige Aufregung ausgelöst. Aber die Gewerbe- und Gaststättenbehörde Stuttgart hat für solche Fälle eine pragmatische Lösung gefunden.

Nach dem Wortlaut des Gaststättengesetzes erlischt die Erlaubnis, „wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat“. Es heißt in Paragraf 8 aber auch: „Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“

Corona ist wichtiger Grund

„Wir gehen davon aus, dass die Gastronomie in Stuttgart im Sommer 2020, als die Coronaverordnung des Landes deren Betrieb überwiegend zugelassen hatte, hiervon Gebrauch gemacht und geöffnet hat“, teilt die Pressestelle der Stadt auf Anfrage mit. Man habe damals auch Club- und Discobetrieben die Öffnung erlaubt, „wenn sie ihr Angebot auf das einer zulässigen Gastwirtschaft ohne laute Musikbeschallung und Tanz reduziert haben“.

Zu berücksichtigen sei auch, dass zahlreiche Betriebe für einzelne, zulässige Veranstaltungen geöffnet oder Online-Veranstaltungen gestreamt hätten, Speisen zum Mitnehmen verkauft oder ausgeliefert hätten. Mehr noch: Selbst wenn man im Einzelfall wegen der verstrichenen Jahresfrist vom Erlöschen einer Gaststättenerlaubnis ausgehen würde, dann läge wegen der Pandemie ein „wichtiger Grund“ vor, um die Schließungsfrist von einem Jahr entsprechend zu verlängern.

Jochen Alber, der Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Baden-Württemberg spricht von einer „lebensnahen Lösung“, die der Stadtverwaltung vermutlich eine Flut von Anträgen erspare. Ein Gesetz könne man nicht kurzfristig ändern, aber es gebe einen Auslegungsspielraum für die Verwaltungsbehörde. Dieser wird in Stuttgart offenbar weiter gefasst als in anderen Kommunen. Umgangssprachlich übersetzt lautet hier die Formel: Wenn die Miete weiter bezahlt wurde und der Pächter ab und an nach dem Rechten geschaut hat, dann behält er seine Konzession.