Die bei der Bürgermeisterwahl abgelehnte Kandidatin verzichtet nun offenbar doch auf Widerspruch. Helena Österles Amtseinführung steht nun wohl nichts mehr im Wege.
Die befürchtete Hängepartie nach der Bürgermeisterwahl bleibt den Aidlingern und insbesondere der neuen Bürgermeisterin Helena Österle wohl erspart: Die im Vorfeld ausgeschlossene Kandidatin Elke Schweizer verzichtet offenbar darauf, Widerspruch gegen diesen Entscheid einzulegen.
„Die Widerspruchsfrist ist am vergangenen Freitag um 24 Uhr abgelaufen“, teilt Aidlingens Bürgermeister Ekkehard Fauth (parteilos) mit. Sowohl bei der Gemeinde als auch beim Landratsamt sei kein Widerspruch eingegangen. „Das heißt, der Bescheid der Gemeinde Aidlingen, dass die Bewerbung von Frau Dr. Schweizer zurückgewiesen wird, ist somit rechtskräftig geworden“, so Fauth.
Der Gemeindewahlausschuss mit Ekkehard Fauth als Vorsitzendem hatte Schweizers Bewerbung einstimmig zurückgewiesen und zur Begründung auf Paragraf 46 der Gemeindeordnung verwiesen, wo unter anderem vom Eintreten „für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ die Rede. Ist dies nicht gewährleistet, stellt dies einen gravierenden Hinderungsgrund dar.
Die Diplom-Physikerin hatte dem Vorwurf widersprochen, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, von Rufschädigung gesprochen und eine Klärung vor Gericht angekündigt. Dazu kam es aber nicht. Ein Widerspruch hätte eine aufschiebende Wirkung gehabt, womöglich wäre die Wahl erst in einem Jahr rechtsgültig geworden.
Helena Österle (CDU) hätte die Gemeinde zunächst nur als Amtsverweserin führen können. Nun steht ihrer Amtseinsetzung am 2. Dezember wohl nichts mehr im Wege.