Ein am Donnerstag veröffentlichtes Gutachten sieht Thermofenster bei VW-Autos kritisch. (Symbolbild) Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Ein EuGH-Gutachten sieht enge Grenzen für sogenannte Thermofenster. Diese lassen höhere Emissionen zu, wenn ein Auto nicht bei idealen Außentemperaturen gefahren wird.

Luxemburg - Volkswagen droht im Rechtsstreit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des obersten europäischen Gerichts vertritt Generalanwalt Athanasios Rantos die Ansicht, dass sogenannte Thermofenster eine rechts- und somit vertragswidrige Abschalteinrichtung darstellen können. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde.

Hintergrund des Gutachtens sind drei Verfahren, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, die bei bestimmten Außentemperaturen und einer bestimmten Höhe mehr Emissionen von Stickoxid (NOx) zulässt. Die Richter am EuGH sind nicht an die Gutachten gebunden, folgen ihnen aber häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen.

VW argumentiert mit Schutz

VW hatte argumentiert, dass die strittigen Thermofenster dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Ansicht der Wolfsburger können diese auch weiterhin gerechtfertigt sein, wenn sie etwa eine Fehlfunktion verhinderten, die sich abrupt auf den Betrieb des Motors selbst auswirke und die nicht durch regelmäßige Wartung verhindert werden könne.

Dieser Argumentation setzt das Gutachten nun enge Grenzen. Denn bei dem Streit geht es auch darum, ob die Argumentation greift, wenn nicht der Motor direkt, sondern das sogenannte AGR-Ventil durch das Thermofenster geschützt werden soll. Der Gutachter sagt, es müsse von nationalen Gerichten geklärt werden, ob das tatsächlich notwendig war. In einem der Fälle ist ein Gericht dieser Frage bereits nachgegangen und zu dem Schluss gekommen, dass sich nicht feststellen lasse, ob die Abschalteinrichtung erforderlich gewesen sei. In diesem Fall besagt das EuGH-Gutachten, dass „eng“ ausgelegt werden solle, ob die Einrichtung notwendig sei.

Thermofenster nicht repräsentativ

Eindeutig ist das Gutachten in dem Punkt, dass das Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ sei, da es in Österreich und Deutschland sowie anderen EU-Ländern in den vergangenen Jahren im Schnitt deutlich unter 15 Grad Celsius warm gewesen sei und Autos vielfach in Höhen von mehr als 1000 Metern unterwegs seien.

„Folgt man dem Generalanwalt, dann fahren auf Europas Straßen weiterhin unzählige Dieselautos mit illegalen Abschalteinrichtungen“, kommentierte der Abgeordnete und Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, Sven Giegold. Sein Parteikollege und stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, betonte: „Das endgültige Urteil wird nicht nur VW betreffen.“ Alle Autobauer hätten bei Außentemperaturen unter 15 Grad die Abgasreinigung heruntergeregelt, was noch immer im großen Stil bei älteren Diesel-PKW mit der Abgasnorm Euro 5 passiere.