Das Einkaufen wird immer teurer – die Einkommen verlieren deutlich an Wert. Foto: imago/MiS

7,9 Prozent beträgt die bundesweite Teuerungsrate im Mai, stellt das Statistische Bundesamt fest. Ohne die in vielen Branchen gewährte Coronaprämie würden die Preise den Löhnen gänzlich davonlaufen.

Die Teuerungsrate steigt seit einem Jahr fast unaufhaltsam – im Mai bundesweit auf einen neuen Rekordwert von 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt vorläufig schätzt. Schon im April war mit 7,4 Prozent ein Höchststand seit 1981 gemessen worden.

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In mehreren Bundesländern wird sogar schon die Acht-Prozent-Grenze überschritten. Baden-Württemberg liegt da mit einer Preissteigerung von 7,4 Prozent eher noch im unteren Bereich. Hauptinflationstreiber bleiben die Energie- und Nahrungsmittelkosten, doch lässt sich mittlerweile auf breiter Front ein deutlicher Preisanstieg messen – etwa in den Bereichen Bekleidung, Haushaltszubehör, Freizeit und Gastronomie.

Die Löhne kommen den Verbraucherpreisen nicht hinterher

Das Problem für Arbeitnehmer: Die Löhne hinken der Preisentwicklung deutlich hinterher. Zwar sind die Tarifverdienste im ersten Quartal 2022 um durchschnittlich 4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen, doch geschönt wird die Statistik durch die Corona-Sonderzahlungen. Ohne diese steuer- und sozialabgabenfreien Pauschalbeträge, die jedoch nicht die Lohnbasis anheben, betrüge der tarifliche Zuwachs lediglich 1,1 Prozent. Dann würde der reale Verdienstrückgang in dem Quartal nicht 1,8 Prozent, sondern deutlich höher ausfallen.

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Die Coronaprämie konnte vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 bis zu einer Gesamthöhe von 1500 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Zahlreiche Tarifparteien haben das Instrument in ihren Abschlüssen verankert, wenngleich oftmals nicht der volle Betrag ausgeschöpft wurde. Wie viel Geld sich der Bund diese Großzügigkeit hat kosten lassen, bleibt offen. „Steuerfreie Lohnbestandteile werden in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik regelmäßig nicht erfasst“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums unserer Zeitung.

Großzügigkeit des Staates findet Unterstützer

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erhebt keine Einwände gegen die staatliche Leistung: „Man kann davon ausgehen, dass von zahlreichen Beschäftigten in verschiedenen Branchen besondere Leistungen in der Pandemie erbracht wurden – daher ist es sachgerecht, dass der Kreis der Empfänger weit gefasst wurde“, heißt es. Dies sei letztlich auch eine Folge der hohen Steuer- und Abgabenbelastung. Denn während bei einer normalen Anhebung der Gehälter ein Großteil der Erhöhung in staatliche Kassen fließt, verbleibe der Coronabonus komplett bei den Arbeitnehmern. Zu Recht habe das Land es allerdings abgelehnt, den Bonus auf Ruheständler zu übertragen.

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erkennt in der Prämie auch keine übermäßige Belastung der eigenen Kassen: „Da die Sonderzahlungen an sich nicht als Einnahmen in unsere Einnahmenschätzungen eingegangen sind, sehen wir hier insofern kein Problem“, sagte eine Sprecherin. Zu bedenken sei auch, dass die Sonderzahlungen nicht sehr hoch seien und eine Anerkennung sein sollen. Die „Sozialabgabenfreiheit erscheint insofern gerechtfertigt“.