Atemschutz muss so angebracht sein, dass der Träger noch zu erkennen ist – vor allem beim Autofahren. Foto: dpa/Sven Hoppe

Einen Rat zum Tragen der Masken gegen das Coronavirus gibt es beim Einkaufen, in Bus und Bahn. Doch im Straßenverkehr ist die Verhüllung riskant.

Stuttgart - Die Politik denkt sogar schon über eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit nach, aber schon jetzt sind immer mehr Menschen mit Verhüllung von Mund und Nase unterwegs. Selbst am Steuer von Autos. Doch dieser Schuss kann nach derzeitigem Recht nach hinten losgehen.

„Bislang gibt es keinen Zwang zum Tragen von Atemschutzmasken. Klar ist aber, dass in Deutschland das sogenannte Vermummungsverbot gilt, wonach die Feststellung der Identität stets gewährleistet sein muss – sowohl im Straßenverkehr als auch im öffentlichen Leben“, sagt ein Sprecher des Stuttgarter Ordnungsamts. Laut Straßenverkehrsordnung dürfe jeder, der ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist. Sonst droht bei Überführung ein Bußgeld von 60 Euro. Aktuelle Fälle gibt es in der Landeshauptstadt zwar noch nicht, doch für die Experten dort steht fest: „Eine verordnete Maßnahme auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes müsste gegebenenfalls von dieser Regelung befreien.“

Wer glaubt, er könne sich jetzt ungestraft blitzen lassen, indem er sein Gesicht mit Atemschutz verhüllt, könnte also massiv daneben liegen. Denn dann wird es doppelt teuer. „Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind“, sagt Renato Gigliotti, Sprecher im Landesinnenministerium. Sei das etwa auf einem Blitzerfoto nicht der Fall, verfüge die Polizei dennoch über Möglichkeiten, den Fahrer zu ermitteln. „Dann gibt es zum Beispiel die Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter“, so Gigliotti. Wenn jemand also absichtlich so vorgehe, „kommt er damit nicht davon“. Man habe das Problem im Ministerium schon besprochen, sehe derzeit aber noch keinen zwingenden Handlungsbedarf.

Tarnung für Kriminelle?

Allerdings taucht inzwischen zudem die Frage auf, ob Atemschutzmasken nicht auch Kriminellen neue Möglichkeiten eröffnen, sich zu tarnen. „Grundsätzlich erschwert jede Maske die Identifizierung von Personen und damit eine mögliche Tataufklärung. Eine Maske könnte außerdem als Bedrohung wahrgenommen werden, zum Beispiel wenn jemand eine Bank oder eine Tankstelle mit Maske betritt“, sagt Ralph Papcke, der Leiter des Polizeipräsidiums Einsatz. Dieses Spannungsfeld lasse sich voraussichtlich nicht immer konfliktfrei lösen.

Auf der anderen Seite müsse man den Gesundheitsschutz beurteilen, der nach den aktuell vorliegenden Informationen durch eine Maskenpflicht deutlich verbessert würde. „Die gegenseitige Abwägung spricht nach unserer Bewertung für den Gesundheitsschutz und die Polizei beziehungsweise die Gesellschaft werden hierfür auch eine angemessene Lösung finden“, so Papcke. In der Gesamtbetrachtung sei auch zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Straftaten durch die derzeitigen Maßnahmen rückläufig sei, was sich ebenfalls positiv auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung auswirken dürfte.

Bei der Polizei hofft man darauf, dass sich die Menschen nach und nach auf den richtigen Umgang mit Masken einstellen und damit gut zurechtkommen. In asiatischen Ländern zum Beispiel sei er schon länger gesellschaftlich akzeptiert und würde problemlos praktiziert. Straftaten unter Verwendung einer Atemschutzmaske, heißt es zum Beispiel aus Stuttgart, seien natürlich nicht auszuschließen, bisher aber auch noch nicht bekannt. Eine Abgrenzung zum Vermummungsverbot, das vor allem aus dem Versammlungsrecht komme, müsse dann von Fall zu Fall erfolgen.