In Stuttgart läuft die OB-Wahl. Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Bis 18 Uhr sind Stuttgarterinnen und Stuttgarter aufgerufen, ihre Stimme für eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister abzugeben.

Stuttgart - Nach langen Wochen des Wahlkampfes und unzähligen Kandidatenrunden stimmen die Stuttgarterinnen und Stuttgarter seit Sonntagmorgen über ihr neues Stadtoberhaupt ab. Insgesamt machen sich 14 Bewerberinnen und Kandidaten mehr oder weniger berechtigte Hoffnungen auf die Nachfolge des scheidenden Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne), der nach acht Jahren an der Rathausspitze nicht wieder zur Wahl antritt. Zum engeren Favoritenkreis auf seine Nachfolge gehören der Backnanger Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) und Veronika Kienzle, die Grünen-Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Mitte.

Lesen Sie auch: Alles Wichtige zu den Kanditaten im Überblick

Insgesamt können 450 000 Wahlberechtigte abstimmen. Mit einem Wahlergebnis wird am heutigen Sonntag ab 19.30 Uhr gerechnet. Bei Wahlen ohne den Amtsinhaber als Kandidaten gelingt es aber selten einem Bewerber, auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen zu erreichen. Diese wäre aber bei der ersten Wahl für einen Sieg notwendig. Sonst findet am 29. November eine zweite Wahl statt. Dann entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen.

Lesen Sie auch: Das wollen die 14 Bewerber in Stuttgart verändern

Stuttgart gilt als Stadt mit einer starken grünen Wählerschaft, im Gemeinderat stellen die Grünen die größte Fraktion, der Regierungspräsident gehört der Partei an und alle vier Direktmandate für den Landtag gingen in der Stadt an die Grünen. Der Druck auf sie bei der OB-Wahl ist nicht nur deshalb groß: Denn sollten sie den Posten an der Rathausspitze in der Landeshauptstadt verlieren, könnte das auch als schlechtes Vorzeichen für die Landtagswahl im März 2021 interpretiert werden.

Zuletzt war vor Gericht bestätigt worden, dass die Wahl unter starken Corona-Auflagen stattfinden kann. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies am Samstag Beschwerden gegen eine entsprechende Verfügung der Landeshauptstadt zurück. Daher muss bei der Wahl unter anderem einer Alltagsmaske in Wahlgebäuden und Wahlräumen getragen werden. Zudem müssen die Wähler einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten.