An Hochschulen im Südwesten gilt wieder 3G. (Symbolbild) Foto: imago images/MiS/via www.imago-images.de

Ein Gerichtsurteil hatte die 2G-Regel an Hochschulen im Südwesten aufgehoben. Jetzt genügt auch wieder ein negativer Coronatest für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen.

Mannheim - An den baden-württembergischen Hochschulen können von der kommenden Woche an auch ungeimpfte Studierende wieder mit negativen Corona-Tests an den Vorlesungen und Übungen teilnehmen. Die bisher geltende 2G-Regelung werde von Montag (24.1.) an außer Vollzug gesetzt, teilte das Wissenschaftsministerium am Freitag mit. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) einem ungeimpften Studenten Recht gegeben und das Einfrieren der Alarmstufe II mit harten Einschränkungen für Ungeimpfte für teilweise rechtswidrig erklärt.

Laut Ministerium gilt in den baden-württembergischen Hochschulen von Montag an wieder die 3G-Regel. Studierende müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind - zusätzlich zur Maskenpflicht. Die Einschränkung gilt auch für Cafeterien und Kantinen, wie es hieß. Außerdem bleibt es bei den sogenannten Vollkontrollen, sofern die Veranstaltung bis zu 50 Teilnehmende hat. Bei größeren Hochschulterminen wird der Zugang in Stichproben geprüft.

3G an Hochschulen

Der ungeimpfte Student hatte dagegen geklagt, dass die Alarmstufe II zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Immunisierten von Präsenzveranstaltungen führe. Der VGH setzte den Teil der Corona-Verordnung zum Studienbetrieb vom kommenden Montag an außer Vollzug. Die Vorschrift sei „voraussichtlich rechtswidrig“. Hätte sich die Regierung weiter an ihren ursprünglichen Grenzwerten orientiert, hätte sie eigentlich längst lockern müssen. Das Einfrieren der Alarmstufe II, das ursprünglich bis Ende Januar geplant war, widerspreche dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Coronavirus diese Stufe in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Sie will das am 12. Januar ausgesetzte reguläre Stufensystem der Corona-Beschränkungen Mitte nächster Woche wieder in Kraft setzen.