Wanderungen und Radtouren sind natürlich trotz der „Bundes-Notbremse“ weiterhin erlaubt – aber es gibt noch viele andere Möglichkeiten, einen schönen Ausflugstag zu erleben und sich eine kleine Flucht in schwieriger Zeit zu gönnen.
Stuttgart - Was darf man eigentlich jetzt noch machen, fragt sich mancher, nachdem er das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelesen hat, vulgo Bundes-Notbremse genannt. Da nur noch zwei Kreise in Südbaden unter einer Inzidenz von 100 liegen (Stand 29. April am Nachmittag), betreffen die neuen Regeln eigentlich den ganzen Südwesten.
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