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Mannheim (dpa/lsw) - Das Verbot eines Stuttgarter Moscheevereins aus dem Dezember 2015 ist rechtskräftig. Die früheren Mitglieder dürfen aber wieder einen neuen Verein gründen. Diese Regelung ist Kern eines Vergleichs, den das Land und der Rechtsanwalt des verbotenen Vereins am Freitag vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim geschlossen haben. Das Islamische Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. war im Dezember 2015 vom Innenministerium verboten worden. Es galt als Treffpunkt von Islamisten. Vor dem VGH wurden für eine künftige Vereinsgründung aber strenge Regeln vereinbart. So darf der neue Verein keine „Ersatzorganisation“ sein, er darf also die Bestrebungen seines Vorgängers nicht weiterverfolgen.