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Punkt für Daimler: Ein US-Gericht hat die Klage von Autobesitzern gegen den Hersteller zurückgewiesen. Doch komplett aufatmen können die Deutschen bei dem Thema noch nicht.

Newark/Stuttgart (dpa) - Daimler hat in den USA einen Etappensieg im Rechtsstreit über angeblichen Abgas-Schwindel bei Dieselwagen erreicht. Das zuständige Gericht in Newark (Bundesstaat New Jersey) wies am Dienstag (Ortszeit) eine Sammelklage von Autobesitzern ab, die dem deutschen Hersteller und seiner Tochter Mercedes-Benz in den Vereinigten Staaten manipulierte Werte des Schadstoffs Stickoxid und irreführende Werbung vorgeworfen hatten.
Der Richter hielt die im Februar eingereichte Klage in entscheidenden Punkten für unzureichend. Er gab den Klägern jedoch die Chance, ihre Vorwürfe in überarbeiteter Form neu einzureichen.
Klägeranwalt Steve Berman kündigte auf Nachfrage an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es sei ein Leichtes, die vom Richter beanstandeten Mängel zu beheben, meinte er. Zudem sei bislang nur eine von zwei Sammelklagen seiner Kanzlei abgewiesen worden.
Bei den Anschuldigungen geht es um die Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Daimler steht demnach im Verdacht, Messwerte - ähnlich wie Volkswagen - mit einer illegalen Abschalteinrichtung („defeat device“) manipuliert zu haben.
Die Stuttgarter begrüßten die Entscheidung des Gerichts. „Wir halten die Klage für unbegründet und werden uns dagegen mit sämtlichen juristischen Mitteln zur Wehr setzen“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Bislang hat die US-Umweltbehörde EPA nur VW des gezielten Abgasbetrugs bezichtigt. Allerdings leiteten die US-Regulierer im Zuge der Klage gegen Daimler eine Untersuchung ein.
Das Justizministerium in Washington hatte den Hersteller der Marken Mercedes-Benz und Smart im April aufgefordert, das Zustandekommen der offiziellen Abgaswerte in den USA intern und unter Einbeziehung der Aufseher unter die Lupe zu nehmen. Mit der Untersuchung beauftragte Daimler externe Anwälte, die seit Ende April im Haus unterwegs sind.
Geleitet wird die Prüfung aber von der internen Revision des Autobauers. Zum aktuellen Stand des Verfahrens wollte sich die Sprecherin nicht äußern.
In Deutschland muss sich Daimler demnächst in einer ähnlichen Sache vor Gericht verantworten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Frühjahr eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Sie wirft dem Autobauer vor, Kunden mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben.
Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Daimler weist auch diese Vorwürfe als unbegründet zurück.