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Stuttgart (jps) - Schwerkranke Patienten sollen vom nächsten Jahr an Cannabis auf Rezept erhalten können. Offen ist, wo der sogenannte Medizinalhanf angebaut wird. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag plädiert für die Uni Hohenheim als Produktionsstandort - dort wiegelt man jedoch ab.

„Ich würde es begrüßen, wenn medizinisches Cannabis an der Universität Hohenheim angebaut wird. Dort wäre der Sachverstand für einen sicheren Anbau mit gleichbleibendem THC-Gehalt vorhanden“, sagt Maag, die sich Anfang der Woche zu Gesprächen mit der Universitätsleitung getroffen hatte. An der Hochschule ist man von der Idee indes wenig begeistert. So gibt es große Bedenken, dass die Außenwirkung und die Akzeptanz als Forschungseinrichtung Schaden nehmen könnten. „Ein großflächiger Anbau von medizinischem Cannabis wäre mit unserer Infrastruktur gar nicht machbar“, sagt Uni-Sprecher Dietmar Töpfer. Denkbar wäre allerdings ein Engagement zu Forschungszwecken.

Hintergrund von Maags Vorstoß ist das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Mai dieses Jahres auf den Weg gebrachte Gesetz, das den Verkauf von Cannabis auf Rezept vorsieht. Dann würden erstmals die gesetzlichen Krankenkassen bei Schwerkranken die Kosten für den sogenannten Medizinalhanf übernehmen - sofern dieser zur Behandlung von Schmerzen, bei Krämpfen, von Sterbenskranken oder in der Krebstherapie eingesetzt wird. Die Versicherten müssen sich jedoch bereit erklären, an einer Begleitforschung teilzunehmen.

Schmerzpatienten, denen andere Therapiemethoden nachweislich nicht helfen, können bereits heute per Einzelfallentscheidung eine Erlaubnis zum Kauf von medizinischem Cannabis erhalten. Bundesweit haben derzeit knapp 800 Patienten eine solche Ausnahmeerlaubnis für Cannabisblüten und -extrakte aus der Apotheke. Durch das neue Gesetz dürfte sich die Zahl der legalen Cannabis-Bezieher verdoppeln, schätzt Maag.

Bislang wird der Medizinalhanf aus den Niederlanden importiert. In Zukunft soll eine staatliche Stelle eingerichtet werden, die einen kontrollierten Anbau in Deutschland ausschreibt. Die am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Cannabisagentur soll den Bedarf ermitteln, die Qualität prüfen und die Belieferung von Großhändlern und Apotheken organisieren. Deutschlandweit betrage der Bedarf momentan 94 Kilogramm, so Maag.

Der Bundestag muss der Änderung des Betäubungsmittelrechts noch zustimmen. Die nächste Lesung ist auf Anfang Dezember terminiert, zum 1. Januar 2017 könnte das Gesetz in Kraft treten. Der Eigenanbau - selbst zu medizinischen Zwecken - sowie die Verwendung zu Rauschzwecken bleiben weiterhin verboten.