In der Albert-Schäffle-Straße im Stuttgarter Osten gilt bereits Tempo 40. Die meisten Verkehrsteilnehmer halten sich offenbar daran. Foto: Steegmüller Quelle: Unbekannt

Von Sebastian Steegmüller

Stuttgart - An vier Steigungen gilt in der Landeshauptstadt bereits Tempo 40. Ab Herbst soll nach und nach auf 15 weiteren Strecken aus dem Talkessel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert werden. Die Ziele der Maßnahme: weniger Schadstoffausstoß und Lärmbelästigung in den Wohngebieten sowie mehr Sicherheit auf den Straßen.

Tempo 40 gilt bislang auf vier Steigungen in der Landeshauptstadt. Der Auftakt wurde Ende 2012 in der Hohenheimer Straße gemacht, im September folgten zwei Strecken durch den Stuttgarter Osten, zuletzt wurde im Süden auf der Immenhofer Straße, der Zellerstraße und im unteren Bereich der Neuen Weinsteige die zugelassene Höchstgeschwindigkeit reduziert. Anscheinend mit Erfolg: „Anhand der Daten der Luftmessstation in der Hohenheimer Straße konnten die positiven Auswirkungen der Tempo-40-Regelung auf die Luftreinhaltung nachgewiesen werden“, sagte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer im Sommer 2015. Dennoch werden entlang stark befahrener Straßen nach wie vor die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide überschritten. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sei daher eine Ausweitung der Tempo-40-Regelung erforderlich.

Insgesamt ist bislang auf 8,6 Kilometern die Höchstgeschwindigkeit auf 40 Kilometer pro Stunde reduziert, bis Ende 2017 sollen weitere 16 Kilometer folgen. „Wir haben uns im Talkessel auf die Strecken konzentriert, die eine Steigung von mindestens fünf Prozent haben“, sagt Susanne Scherz, Abteilungsleiterin im städtischen Ordnungsamt, die die Strecken am Dienstag im Umwelt- und Technikausschuss (UTA) vorstellte. Bei der Auswahl und Bewertung müssen aber auch weitere Faktoren wie das Fahrzeugaufkommen, die Anzahl der Anwohner und natürlich die Länge selbst berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden sowohl die Entstehung der Abgase (Emissionen) als auch die Wirkung der Abgase (Immission) betrachtet.

Eine Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit könne aber auch negative Effekte haben: nämlich Verdrängungsverkehr. Daher müssen auch die benachbarten Strecken beachtet werden. „Bislang hat der Verkehr in den Tempo-40-Bereichen nicht abgenommen“, so Scherz. Darüber hinaus müsse man auch den öffentlichen Nahverkehr beachten: Fahrzeiten von Bussen und Bahnen, die dort unterwegs sind, können sich verändern. Ampeln, sowohl für Autofahrer als auch für den ÖPNV, müssen entsprechend neu koordiniert werden. Dies ist meist nur mit einem hohen finanziellen Aufwand möglich, da teilweise ganze Anlagen ausgetauscht werden müssten. Dies sei in der Schickhardtstraße beispielsweise der Fall. „Dort sind die Ampeln jedoch sowieso veraltet und müssen erneuert werden.“ Komplex sei zudem die Umstellung auf Tempo 40 in der Karl-Kloß-Straße. Dort müssen die Signalanlagen neu aufeinander abgestimmt werden, um den Verkehrsfluss konstant zu halten. Ansonsten konzentriere man sich auf Abschnitte, die schnell und ohne teure Anpassungen der Ampelschaltungen umzusetzen seien.

Nach einer Änderung, auf Wunsch der SPD, wurde die Landhausstraße gestrichen und durch die Hackstraße ersetzt, gaben die Stadträte im UTA grünes Licht. Die Einführung des Tempolimits auf Steigungsstrecken ist eine Maßnahme des Luftreinhalteplans zur Senkung der verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastung. Er bildet auch die Rechtsgrundlage, um von der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h abzuweichen. Mit Anzeigentafeln werden die Verkehrsteilnehmer daran erinnert, an Steigungen den Fuß vom Gas zu nehmen. Zugleich wird auch die gefahrene Geschwindigkeit aufgezeichnet und gegebenenfalls Kontrollen durchgeführt. Nicht nur bergauf sollte man jedoch langsamer fahren. „Immer wenn keine Mitteltrennung vorliegt, gilt auch in der Gegenrichtung Tempo 40“, so Scherz. Ansonsten hätten Fußgänger Probleme, die Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen.

Die neuen Strecken

1. Türlenstraße/Robert-Mayer-Straße

2. Birkenwaldstraße

3. Herdweg/Lenzhalde

4. Hegelstraße/Hölderlinstraße (von Seidenstraße bis zum Hölderlinplatz)

5. Zeppelinstraße

6. Schwabstraße (zwischen Lerchen- und Forststraße)

7. Herderstraße/Botnanger Straße

8. Schickhardtstraße und Schwabstraße bis Rotebühlstraße

9. Karl-Kloß-Straße (nur im Wohngebiet)

10. Olgastraße/Neue Weinsteige

11. Dobel-/Sonnenberg-/Richard-Wagner-Straße

12. Alexanderstraße/Haußmannstraße bis Gerokstraße

13. Werfmershalde

14. Haußmannstraße (zwischen Urach- und Ostenplatz)

15. Hackstraße