Stuttgart (eh) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart soll heute in öffentlicher Sitzung einen seit Jahren schwelenden Streit zwischen der Stadt und den Bewohnern der Siedlung Aspen entscheiden. Die Wohnungseigentümer wollen verhindern, dass ihr Wohngebäude Teil eines Kulturdenkmals sein soll. Sie befürchten finanzielle Nachteile. Es handelt sich um ein Musterverfahren.

Die Siedlung Aspen liegt am Südrand von Botnang. Sie wurde von 1963 bis 1966 von der Württembergischen Heimstätten GmbH als Eigentumswohnanlage für Landesbeamte errichtet. In 31 mehrgeschossigen Reihenhäusern entstanden nach Plänen des Stuttgarter Büros von Hans Kammerer und Walter Belz insgesamt 82 Wohnungen.

2010 kam das Regierungspräsidium zu der Erkenntnis, dass es sich bei der Siedlung Aspen mit sämtlichen Gebäuden, Privatgärten, Grün- und Freiflächen um ein Kulturdenkmal handelt - und zwar aus wissenschaftlichen und aus künstlerischen Gründen. Die Erhaltung der Siedlung liege insbesondere wegen ihres dokumentarischen und exemplarischen Wertes und wegen des Maßes an Originalität und Integrität im öffentlichen Interesse, hieß es in der Begründung.

Diese Entscheidung der kommunalen Aufsichtsbehörde teilte die Stadt Stuttgart den Eigentümern 2011 mit und wies zugleich darauf hin, dass Maßnahmen, welche die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten, denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig seien, auch wenn diese baurechtlich verfahrensfrei wären. Dagegen wehren sich die Bewohner, indem sie gegen diesen Feststellungsbescheid Widerspruch erhoben. Ihrer Ansicht nach ist die Siedlung weder denkmalfähig noch denkmalwürdig. Zudem würde der spezielle Schutz zu einem deutlichen Wertverlust für die Eigentümer führen.

Angesichts der Vielzahl der Widersprüche und weil zunächst auch erst ein Sanierungskonzept für die Anlage erarbeitet werden musste, ruhte das Widerspruchsverfahren zunächst. 2014 schließlich - nachdem der Denkmalpflegeplan für die Anlage ausgearbeitet war - wies das Regierungspräsidium die Widersprüche der Bewohner gegen die städtische Verfügung ab. In der Ablehnung wurde dargelegt, dass Aspen nicht nur die qualitätsvollste Siedlung in Botnang sei, sondern gar im gesamten Regierungsbezirk. Sie sei ein herausragendes Zeugnis der Siedlungsbaukunst. Die Siedlung habe „exemplarischen Charakter für verdichtetes, individuelles Wohnen in einheitlich gestalteten Gebäuden bei gleichzeitig großer Wertschätzung des Privaten“. Aspen habe darüber hinaus als frühe Wohnanlage im Werk der Architekten Kammerer und Belz einen wichtigen Stellenwert.

Weil sie sich damit nicht abfinden wollen, haben die Betroffenen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage erhoben. Das Verfahren hat Mustercharakter. In gleicher Sache sind zwei weitere Klagen die Siedlung Aspen betreffend bei Gericht anhängig. Diese ruhen bis zur Entscheidung.