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Wer fegt die Gehwege vor den Stuttgarter Innenstadtkirchen? Ein Rechtsstreit darum endet mit einer Einigung - und einem kleinen Erfolg der Kirche.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit um Kosten für die Reinigung der Gehwege vor zwei Stuttgarter Innenstadtkirchen ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die Kirche bekommt mehr als die Hälfte der Gebühren zurück, die ihr von der Stadt für das Jahr 2014 in Rechnung gestellt worden waren. Dafür akzeptiert die Kirche, dass städtische Mitarbeiter aus öffentlichem Interesse auch bei ihr fegen - und dies auch gewisse Gebühren kostet. Kirche und Stadt gingen am Mittwoch auf den Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts ein.
Anlass des Streits war, dass die Stadt 2014 drei Adressen der Evangelischen Kirche in der Innenstadt in die sogenannte Reinigungszone 1 aufgenommen hatte, in die zum Beispiel auch die Einkaufsmeile Königstraße fällt. Grund seien Beschwerden über starke Verschmutzung der Viertel gewesen, hieß es. Rund 350 Meter Gehweg vor zwei Kirchen und einem Pfarramt worden fortan sieben Mal die Woche von städtischen Mitarbeitern gereinigt. Nach acht Monaten sollte die Kirche dafür gut 20 000 Euro zahlen - und wehrte sich.
Der rasche Vergleichsvorschlag des Gerichts kam dadurch zustande, dass die Stadt eine der Kirchen 2016 wieder aus der Zone herausnahm und die Beteiligung an den Kosten aus allgemeinem Interesse von fünf auf 15 Prozent hochstufte. Zudem räumten Vertreter ein, dass die dreimalige Reinigung des Viertels an der Partymeile Theo am Wochenende ausreiche. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Gaber machte die aktuelle Gebührenordnung zur Grundlage seines Vergleichs - womit die Kirche für 2014 nur noch 7900 Euro zahlen muss.