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Stuttgart (dpa/lsw) - Nach einem tödlichen Gang-Streit in Esslingen ist ein 24-Jähriger zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart setzte das Strafmaß auf Weisung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag neu fest. Der junge Mann war bereits Ende Februar 2015 - genau wie ein älterer Komplize - als Mittäter wegen Mordes verurteilt worden. Wer aus der Gruppe mit dem Messer zugestochen und damit den Kontrahenten getötet hat, konnte nie geklärt werden.
Der BGH in Karlsruhe hielt die Rechtsauslegung des Gerichts aber für nicht korrekt, änderte den Schuldspruch in Körperverletzung mit Todesfolge und gab den Stuttgarter Richtern auf, noch einmal neu über das Strafmaß zu entscheiden. Das ursprüngliche Strafmaß betrug achteinhalb Jahre wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft forderte nun sieben Jahre und neun Monate Jugendstrafe.
Die Richterin hielt dem Angeklagten in ihrer Urteilsverkündung am Dienstag zugute, dass der junge Mann sich schon vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs dazu entschlossen habe, in therapeutische Behandlung zu gehen. Es könne jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass der 24-Jährige die gegnerische Bande aus der Bar gelockt, mit einem Messerstich das Startsignal gegeben und somit die Schwere des Angriffs festgelegt habe. Bei dem Streit im Dezember 2012 waren Angehörige der mittlerweile verbotenen rockerähnlichen Gruppe „Red Legion“, zu der auch der 24-Jährige gehörte, und Mitglieder der verfeindeten „Black Jackets“ aneinandergeraten.