Bausparkassen müssen sich in einem neuen Streit um eine Kündigungsklausel vor Gericht rechtfertigen. Foto: Symbolbild dpa - Symbolbild dpa

Stuttgart (dpa) - Bausparkassen müssen sich in einem neuen Streit um eine Kündigungsklausel vor Gericht rechtfertigen. Klagen gegen den Verband der Privaten Bausparkassen, die Badenia und die LBS Südwest seien eingereicht worden, teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit. Man wolle eine mögliche „Kündigungswelle“ ab 2020 zu Lasten der Verbraucher verhindern. Das Verfahren gegen die LBS sei vor dem Stuttgarter Landgericht für Februar angesetzt worden. Es geht um eine Klausel, auf deren Grundlage die LBS Südwest frühestens 2020 bestimmte Verträge kündigen könnte. Die LBS sieht die Klausel als normale betriebswirtschaftliche Vorsorge, die Badenia hält die Klage ebenfalls für unbegründet. Der Verband prüft noch.