Foto: dpa - dpa

Die neu gegründete Alternative für Baden-Württemberg hat nun auch den Segen der Landtagspräsidentin. Die Grünen-Politikerin Aras folgt dem Weg, den ein Gutachten aufzeigt - allerdings mit Zähneknirschen. In der Zukunft sollen Parallel-Fraktionen unterbunden werden

Stuttgart (dpa/lsw) - Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) lässt künftig die Alternative für Baden-Württemberg (ABW) als sechste Fraktion im baden-württembergischen Parlament zu. „Die ABW wird als Fraktion anerkannt“, sagte sie am Dienstagabend in Stuttgart nach einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums. Damit folge sie einer vom Landtag in Auftrag gegebenen Expertise renommierter Rechtsprofessoren. Die Abspaltung von der AfD erhalte rückwirkend zu ihrer Gründung am 6. Juli 2016 die finanzielle Ausstattung wie die anderen Fraktionen auch.
Allerdings plädiert die Grünen-Politikerin für ein künftiges Verbot von mehreren Fraktionen mit Mitgliedern derselben Partei - unabhängig vom Fall ABW. Dies könne noch in die Geschäftsordnung für diese Legislaturperiode einfließen, an der noch gefeilt wird.
Aras setzte den beiden AfD-Fraktionen eine Frist bis Ende September, um zu klären, ob sie weiterhin getrennte Wege oder wieder zusammengehen wollten. Dass sich die Mandatsträger ihrer Verantwortung in dieser Sache bewusst würden, gebiete auch die „Würde des hohen Hauses“. Auch praktisch könne man nicht ständig die Besetzung von Landtagsausschüssen über den Haufen werfen.
Nach einem Zerwürfnis über den Umgang mit Antisemitismus in den eigenen Reihen nähern sich die beiden Lager der AfD und der ABW derzeit wieder an. Sie streben eine Wiedervereinigung schon bis Mitte August an.
In der Diskussion äußerten Präsidiumsmitglieder harte Kritik an den Gutachtern, die - für viele überraschend - eine Fraktionsmehrung solange für zulässig halten, wie sie in der Geschäftsordnung des Parlamments nicht verboten ist. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart betonte, er teile die Schlussfolgerungen der Wissenschaftler nicht. „Wir nehmen das zur Kenntnis.“ Ähnlich formulierten auch die Chefs der anderen etablierten Fraktionen Andreas Schwarz (Grüne), Andreas Stoch (SPD) und Hans-Urlich Rülke (FDP). Reinhart meinte, wenn man den Experten folge, könne seine 42-köpfige Fraktion theoretisch bis zu sieben Fraktionen mit einer jeweiligen Mindestmitgliederzahl von sechs bilden.
FDP-Mann Rülke gab zu bedenken, mit zwei Fraktionen könnten die Rechtskonservativen mit dem ständigen Einsetzen von Untersuchungsausschüssen die Parlamentsarbeit lahmlegen. Grünen-Fraktionschef Schwarz fühlt sich und den Landtag von der AfD und ABW und deren Zick-Zack-Kurs an der Nase herumgeführt. Sie müsse sich endlich entscheiden, in welcher Formation sie weitermachen wollten. Der SPD-Vorsitzende Stoch betonte, das Gutachten entspreche nicht seinem Rechtsempfinden. Die Gutachter verteidigten ihre Ergebnisse. Sie schließen aber keineswegs aus, dass der Landtag von Baden-Württemberg wie der von Sachsen in seiner Geschäftsordnung für künftige Fälle eine Fraktionsvermehrung unterbindet.