Foto: Symbolbild DPA - Symbolbild Daniel Bockwoldt

Stuttgart (dpa/lsw) - Der umstrittene Antrag der ehemals gespaltenen Fraktionen der AfD auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses kann laut einem Gutachten vom Landtag abgelehnt werden. Das von Ständigen Ausschuss in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass der Antrag der beiden Fraktionen zwar rechtens ist, er jedoch keinen Minderheitenschutz genießt. Dieser Schutz liege nur für Anträge von zwei Fraktionen vor, wenn diese beiden Fraktionen im Landtag unterschiedliche Parteien repräsentierten, hieß es. „Der Landtag ist frei in seiner Entscheidung, ob er den Antrag beschließt oder nicht“, heißt es im Gutachten.
Die beiden bis Dienstag getrennten Fraktionen der Partei AfD haben einen Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus beantragt. Sie beriefen sich dabei auf die Regel, dass zwei Fraktionen - egal welcher Größe - dies machen dürfen. Grüne, CDU, SPD und FDP sind der Auffassung, Fraktionen einer Partei hätten dieses Recht nicht. In dieser Haltung wurden sie vom Gutachten gestärkt.