Stuttgart (red) - Auch 2017 wird die EU-Vorgabe für die Feinstaub-Belastung in der Landeshauptstadt nicht eingehalten werden. 35 Tage pro Jahr sind insgesamt erlaubt, gestern wurde der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an der Messstation am Neckartor jedoch bereits zum 36. Mal überschritten. Nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) stehen die vorläufigen Messwerte vom Freitag erst heute und die exakten gravimetrischen Daten in einigen Tagen fest, erste Zwischenergebnisse verheißen jedoch nichts Gutes. Nachdem bereits am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag mit 57, 61 und 60 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft der Grenzwert knapp überschritten wurde, rechnet eine Sprecherin der Behörde auch am Freitag mit überhöhten Werten und somit dem entscheidenden 36. Überschreitungstag. Damit hat die Landeshauptstadt wiederholt gegen die Vorgaben der EU verstoßen. Strafzahlungen Richtung Brüssel werden wohl unausweichlich. Möglich sind Zwangsgelder in sechsstelliger Höhe.

Klar ist, der freiwillige Feinstaubalarm hat sein Ziel auch in diesem Jahr verfehlt. Wie berichtet sollen es ab 1. Januar 2018 Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge richten, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen. Die Maßnahme führt das Land jedoch keineswegs aus freien Stücken ein: Wie berichtet hat das Regierungspräsidium im vergangenen April vor dem Verwaltungsgericht - Anwohner am Neckartor hatten geklagt - einem Vergleich zugestimmt: Ab dem 1. Januar 2018 muss der Verkehr am Neckartor während eines Feinstaubalarms deutlich reduziert werden. Im Verkehrsministerium ist man vom Diesel-Fahrverbot überzeugt. Die Experten gehen davon aus, dass die Feinstaubbelastung um 13 Prozent, der Stickoxid-Ausstoß sogar um 95 Prozent gesenkt werden kann.

Da der Bund die Blaue Plakette bislang ablehnt, läuft alles auf ein Durchfahrtsverbot hinaus, das nur auf bestimmten Straßen in Stuttgart gilt. Es soll sich durch den Talkessel bis nach Feuerbach und Zuffenhausen ziehen.