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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Verkehrsministerium hat die Ausnahmen für die geplanten Diesel-Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart konkretisiert. Wie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP mitteilte, sind etwa Ausnahmen für Lieferverkehre vorgesehen. Unter Lieferverkehr sei der Transport von Sachen von oder zu Gewerbetreibenden oder Kunden eines Gewerbetreibenden zu verstehen.
„Zum Lieferverkehr zählen auch Fahrten von Handwerkern sowie Fahrten mit Baufahrzeugen, die als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen“, schrieb Hermann. Ausnahmen seien auch für schwerbehinderte Menschen, Krankenwagen und Arztwagen, für soziale und pflegerische Hilfsdienste, für notwendige regelmäßige Arztbesuche - etwa für Dialysepatienten - und für Arbeitnehmer im Schichtdienst geplant, die nicht auf öffentliche Busse und Bahnen ausweichen könnten.