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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Beamtensiedlung Aspen in Stuttgart bleibt als Kulturdenkmal eingestuft. An ihrem Erhalt bestehe aus wissenschaftlichen und künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse, entschied das Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Damit scheiterte ein Eigentümer eines Hauses mit einer Klage. Er hatte in dem Musterverfahren argumentiert, dass der Schutzstatus und die damit verbundenen Genehmigungspflichten den Wert der Häuser minderten.
Mit der gut 50 Jahre alten Siedlung im Ortsteil Botnang sei das planerische Ziel verfolgt worden, eine Wohnanlage für gehobene Ansprüche zu realisieren, deren Wohnungen und Häuser zunächst höheren Staatsbediensteten angeboten worden seien, so das Gericht. Die Siedlung sei zudem künstlerisch bedeutsam. Sie weise eine gestalterische und damit künstlerische Qualität auf. Das Ensemble, das wegen seiner dunklen Schindeln auch „Schwarze Siedlung“ genannt wird, umfasst 82 Wohneinheiten auf 1,5 Hektar. Seit der Unterschutzstellung der Siedlung müssen Bauarbeiten an den Flachdachhäusern, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten, gesondert genehmigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.