Stuttgart (red) - Zu einer mehrstündigen Mammutsitzung trafen sich gestern unter Leitung von Oberbürgermeister Fritz Kuhn der Unterausschuss Mobilität und Vertreter verschiedener Verbände sowie Interessensvertretungen. Auf der Agenda stand das Thema Luftreinhaltung, speziell die ab Januar 2018 geplanten Fahrverbote für Dieselautos unterhalb der Euro-6-Norm während eines Feinstaubalarms. Aus Sicht des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) geht die Maßnahme nicht weit genug. Dem stimmte der Großteil der Teilnehmer nicht zu. Die City-Initiative Stuttgart, die viele Geschäfte in der Innenstadt vertritt, befürchtet „negative Auswirkungen auf den Handel“. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart kann sich grundsätzlich vorstellen, dass Fahrverbote wirksam sein können, zweifelt an der Angemessenheit. Darüber hinaus stehen auch nach dem Treffen noch einige Fragen im Raum. So sei zwar deutlich geworden, dass neben dem Lieferverkehr generell alle Handwerksbetriebe von den Fahrverboten verschont bleiben sollen. Keine Aussagen habe es hingegen zu Regelungen gegeben, die es auch Betrieben des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Dienstleistungsbranche oder der Personenbeförderung ermöglichen könnten, in Tagen einer Überbelastung mit Feinstaub ihre Kunden zu bedienen. Warum ein Handelsvertreter oder ein IT-Dienstleister von einem Fahrverbot betroffen sein soll, Unternehmen anderer Branchen hingegen nicht, erschließe sich für die IHK bisher nicht. Die Taxi Auto Zentrale Stuttgart betonte in diesem Zusammenhang ihre Bedeutung im ÖPNV. Insbesondere bei Dialyse-, Strahlen- oder Krankenfahrten gäbe es keine Alternative. Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer erklärte im Rathaus, sie wären als Personentransporteur Teil der Lösung und nicht des Problems.