Der Streit um das "bekömmliche" Bier geht weiter. Foto: dpa - dpa

Darf man Bier in der Werbung als „bekömmlich“ bezeichnen? Das Landgericht Ravensburg hat das verneint. Die Brauerei gab jedoch nicht auf und zog vor das Oberlandesgericht in Stuttgart. Auch dort deutet sich eine Niederlage an.

Stuttgart (dpa/lsw) - Eine baden-württembergische Brauerei darf ihr Bier in der Werbung wohl weiterhin nicht als „bekömmlich“ bezeichnen. Diese vorläufige Einschätzung vertrat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag. Dort war ein entsprechender Rechtsstreit zwischen der Brauerei aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin in eine neue Runde gegangen.
Es spreche viel dafür, dass der strittige Begriff eine gesundheitsbezogene Angabe sei, sagte Richter Gerhard Ruf. Diese sei nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 - der sogenannten Health Claim Verordnung - für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten.
Hinter dieser Norm stehe, dass das Trinken von alkoholischen Getränken nicht bagatellisiert werden dürfe. Das Oberlandesgericht deutete an, dass es eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Ravensburg bestätigen will. Dagegen hatte die Brauerei Berufung eingelegt. Das Urteil des Oberlandesgerichts wird am 3. November verkündet.
Seit Sommer 2015 streiten der Brauereichef Gottfried Härle und der VSW vor Gericht darüber, ob Bier als „bekömmlich“ beworben werden darf. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine „reine Qualitätsaussage“. Der Verband versteht ihn jedoch als „gesundheitsbezogene Angabe“, die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei und wirft Härle unlauteren Wettbewerb vor.
Härle sagte, der Begriff werde schon seit mehr 100 Jahren verwendet und verwies auf eine Tradition. „Wir schreiben nicht drauf, dass es gesund ist.“ Richter Ruf hingegen erklärte, es gehe nicht darum, wie Härle als Fachmann das Wort interpretiere, sondern was der Verbraucher darunter verstehen könnte. Der könne nämlich auf die Idee kommen, dass das Bier besser verträglich sei.
Härle lies offen, ob er bei einer weiteren Niederlage weiter prozessieren oder sich um eine Ausnahmegenehmigung für die Bezeichnung bemühen will. Die entsprechende EU-Verordnung bevormunde den Verbraucher und stehe für Überregulierung, kritisierte er.