(red) - Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant die Modernisierung des Kraftwerkstandorts in Gaisburg. Sämtliche Fernwärme- und Stromerzeugungseinheiten am Standort sollen durch die Errichtung und den Betrieb des neuen Heizkraftwerks 3 (HKW 3) mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von etwa 290 Megawatt ersetzt werden.

Das HKW 3 soll aus drei Gasmotoren als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und sechs gas-/ölbefeuerten Kesselanlagen bestehen. Die Abgase sollen über zwei separate Schornsteine mit einer Höhe von jeweils 80 Metern abgeleitet werden. Der Brennstoff Kohle soll am Standort Gaisburg aufgegeben werden. Das Vorhaben bedarf unter anderem einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, für deren Erteilung das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig ist. Das Vorhaben soll in Teilschritten zugelassen werden. Beantragt ist zunächst die Erteilung eines Vorbescheids über das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht und Emissionshandelsrecht sowie eine erste Teilgenehmigung für die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Dazu gehören das Kesselhaus 1 für die Kesselanlagen 1 bis 4, das Verbindungsbauwerk mit Schornsteinen und Lagerflächen, das Gasmotorengebäude, der Fernwärmespeicher mit Nebenanlagengebäude und das Tanklager einschließlich Lagertanks.

Das Regierungspräsidium hat hierfür jetzt das Genehmigungsverfahren eingeleitet, bei dem die Öffentlichkeit beteiligt wird. Der Antrag mit den zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlichen Unterlagen kann ab sofort bis einschließlich 17. Mai beim Regierungspräsidium Stuttgart und bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingesehen werden.

Auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter „Bekanntmachungen“ findet man weitergehende Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und den Einwendungsmöglichkeiten. Der Antrag für die zweite Teilgenehmigung, mit der die Errichtung und der Betrieb der Kesselanlagen 1 bis 4 und der drei Gasmotoren zugelassen werden sollen, soll Mitte 2016 eingereicht werden. Mit einer dritten Teilgenehmigung sollen dann die Errichtung des Kesselhauses 2 sowie die Errichtung und der Betrieb der Kesselanlagen 5 und 6 zugelassen werden. Das neue Heizkraftwerk 3 soll Anfang 2019 in Betrieb genommen werden.