Wichtig ist, nur mit verrotbaren Baumwoll- oder Hanfschnürren zu bündeln. Foto: Kuhn Quelle: Unbekannt

(red) - Die Grüngut-Sammlung auf Abruf ist von März bis Mai und von September bis November möglich. Haushalte und Gewerbebetriebe, die an die Regelabfuhr angeschlossen sind, können in diesem Zeitraum den kostenlosen Service zwei Mal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Abholung wird mit den Postkarten angefordert, die dem Abfallkalender beigefügt sind.

Die Karten werden unter Angabe von Adresse und der ungefähren Anzahl der Bündel und Grüngutsäcke an den Eigenbetrieb Abfall Wirtschaft Stuttgart (AWS) geschickt. Alternativ kann die Bestellung auch unter der Telefonnummer 216-88700 sowie auf der Internetseite www.stuttgart.de/abfall erfolgen. Wichtige Hinweise: Die Anmeldefrist für die Grüngut-Sammlung ist im Frühjahr bis 15. Mai und für den Herbst vom 15. August bis 15. November. Das Grüngut wird innerhalb von drei bis vier Wochen ab Bestellung abgeholt. Der genaue Abholtermin wird vorher an die betroffene Person schriftlich mitgeteilt.

Gesammelt werden Baum- und Heckenschnitt, Grasschnitt, Laub, Schnittblumen, Strauchwerk und Unkraut. Nicht kompostierbare Gartenabfälle und sonstiger Sperrmüll werden nicht mitgenommen. Grüngut kann in speziellen Papiersäcken und in gebündelter Form bereitgestellt werden. Zu beachten ist, dass Äste und Stämme maximal 1,50 Meter lang und nicht dicker als zehn Zentimeter sein dürfen.

Werden Baum-, Hecken- und Strauchschnitt gebündelt, dürfen nur verrottbare Baumwoll- oder Hanfschnüre verwendet werden. Für ungebündeltes Laub und Schnittgut stehen spezielle Grüngutsäcke zur Verfügung, die es von August bis Mai in vielen Einzelhandelsgeschäften und in den Bezirksrathäusern zu kaufen gibt. Andere Verpackungen wie zum Beispiel Kunststoffsäcke werden bei der Grüngut-Abfuhr nicht mitgenommen.

Informationen beim AWS-Kundenservice unter der Telefonnummer: 216-88700 sowie auf der Homepage unter www.stuttgart.de/abfall, Stichwort „Grüngut“.