(wic) - Der 22-jährige Mann, der in einer betreuten Sozialeinrichtung in der Wagenburgstraße am 31. Mai einen 25-Jährigen mit Messerstichen tödlich verletzte, ist vom Landgericht wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Vergeblich hatte der Angeklagte Notwehr geltend gemacht. Vielmehr stellten die Richter fest, dass das Opfer nicht zuerst auf den 22-Jährigen eingeschlagen habe. Der Angeklagte war der Angreifer. Vorausgegangen waren Besuche der beiden in verschiedenen Gaststätten und Alkoholgenuss. Es gab es in einer Gaststätte Ärger mit der Polizei und einen Lokalverweis. Wieder in der Unterkunft hatte der Angeklagte laut Urteil mit den Worten: „Abschlachten - heute sterben noch Leute“ dem Opfer mit einem Küchenmesser Stiche in den Kopfbereich, Hals, Nacken und Körper versetzt. Auch noch, als der 25-Jährige am Boden lag. Einer der Stiche war in die Herzkammer eingedrungen. Der 25-Jährige starb im Krankenhaus. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft beantragt und Strafmilderung wegen hohem Alkoholspiegel zugebilligt. Der Verteidiger plädierte auf „höchstens fünf Jahre“.