(ede) - Während der Beratungen zum Doppelhaushalt im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Anträge zum Zustand der Kindertageseinrichtungen gestellt. Da nicht alle beantwortet werden konnten, sicherte die Verwaltung zu, dies in einer gesammelten Mitteilungsvorlage nachzuholen. Diese wurde jetzt vorgelegt.

Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat, Stand 31. Juli 2016, 222 Tageseinrichtungen für Kinder in der Verwaltung. Davon sind 158 in stadteigenen und 64 in angemieteten Objekten untergebracht. Die Gebäude weisen eine sehr unterschiedliche Altersstruktur auf. 51 der stadteigenen Unterkünfte und 32 der angemieteten sind älter als 30 Jahre, wobei entsprechende Umbauten keine Berücksichtigung finden. Derzeit wird beim Amt für Liegenschaften und Wohnen mit der selbst entwickelten Instandhaltungsdatenbank FIMS gearbeitet, in der bauliche Gebäudedaten erfasst werden. In dieser Datei werden außerdem bei der jährlichen Begehung durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Liegenschaftsamtes augenscheinlich erkennbare Mängel sowie die vom Nutzer gemeldeten Mängel erfasst. Bisher wurden 84 Prozent der stadteigenen Objekte begangen.

Die so erfassten Instandsetzungsmaßnahmen werden priorisiert und entsprechend der Dringlichkeit und der verfügbaren Bauunterhaltungsmittel beauftragt. Teilweise werden die technischen Anlagen im Rahmen von Wartungsverträgen geprüft und nötige Instandsetzungen durchgeführt.

Für die insgesamt 158 stadteigenen Kita besteht laut FIMS in den nächsten fünf Jahren ein Instandsetzungsaufwand von rund 12,1 Millionen Euro, der sukzessive mit Mitteln aus dem Bauunterhaltungsbudget des Amtes für Liegenschaften und Wohnen abgearbeitet wird. 7,7 Millionen Euro sind bereits in Bearbeitung, die restlichen 4,4 Millionen Euro werden unter Einbeziehung der zeitlichen Dringlichkeit und des verfügbaren Budgets nacheinander erledigt. Maßnahmen der Prioritäten „Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit“ und „Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben/Vermeidung von Gesundheitsgefährdung“ werden dabei vorrangig angegangen, wohingegen Maßnahmen mit den Prioritäten „Herstellung der Nutzungs- und Gebrauchsfähigkeit“, „Verhinderung von größeren Folgeschäden“ und „Bauliche Verbesserungen (Barrierefreiheit, Schönheitsreparaturen etc.)“ erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

Die Eintragungen in der FIMS bilden jedoch nicht den tatsächlichen Instandsetzungsbedarf ab, da noch nicht alle Einrichtungen vollumfänglich begangen wurden und es sich lediglich um eine Inaugenscheinnahme handelt, für die nur teilweise exakte Kostenschätzungen vorliegen beziehungsweise konkrete Maßnahmen in Auftrag gegeben wurden.

Für größere Maßnahmen wie beispielsweise Abriss- und Neubau-, Um- beziehungsweise Erweiterungs- oder umfassende Sanierungsvorhaben werden separate Gemeinderatsbeschlüsse herbeigeführt und die entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen in enger Abstimmung mit dem Jugendamt beantragt.

Für 20 der 158 stadteigenen Bestandskitas werden momentan Abriss- und Neu- beziehungsweise Umbauvorhaben mit einem Volumen von 66 Millionen Euro durchgeführt. Bei weiteren 15 Kitas wird momentan geprüft, ob unter nutzerspezifischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Sanierung dem Abriss und Neubau vorzuziehen ist oder umgekehrt. Darüberhinaus ist geplant, im nächsten Doppelhaushalt 2018/19 für mindestens drei Kitas Neubaumittel zu beantragen. Ferner ist vorgesehen, entsprechend der Ergebnisse der Prüfung „Sanierung vor Abriss und Neubau“ weitere Einrichtungen zum nächsten Doppelhaushalt anzumelden.