Fellbach (red) - Die Fellbacher sind aufgerufen, ein neues Stadtoberhaupt zu wählen. Der Gemeinderat hat jetzt als Termin für den Urnengang den 18. September festgelegt.

Amtsinhaber Christoph Palm hatte bereits im März erklärt, sich nicht erneut zur Wahl stellen zu wollen. Nach zwei Amtsperioden ist für den dann 50-Jährigen Schluss.

Nach dem Kommunalwahlgesetz kann die Wahl frühestens drei Monate und muss spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle erfolgen - der Urnengang muss demnach zwischen dem 2. August und dem ersten Oktober erfolgen. Um eine gute Wahlbeteiligung zu erreichen, hatte die Stadtverwaltung den 18. September - den ersten Sonntag nach den Sommerferien - als Wahltag vorgeschlagen. Sollte am 18. September keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichen, findet ein zweiter Urnengang am 2. Oktober statt, hier entscheidet dann die höchste Stimmenzahl. Bedingt durch den Feiertag am 3. Oktober sei dies zwar ein langes Wochenende, „aber irgendwas ist immer“, sagte Palm zu diesem Terminvorschlag. Und das Wochenende des Fellbacher Herbstes wollte man von der Wahl freihalten.

Der Gemeinderat legte auch den Text der Stellenausschreibung fest. Auf Antrag des Gemeinderats soll die Stellenausschreibung bereits am 27. Mai im Staatsanzeiger BadenWürttemberg und am 1. Juni im Fellbacher Stadtanzeiger veröffentlicht werden. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach Erscheinen der Stellenausschreibung. Das Ende der Bewerbungsfrist wurde auf Montag, 22. August, 18 Uhr festgesetzt. Im Falle einer notwendigen Neuwahl, zu der auch neue Bewerber antreten können, ist das Ende der Bewerbungsfrist am Mittwoch, 21. September, 18 Uhr. Eine öffentliche Kandidatenvorstellung findet am Montag, 12. September, in der Schwabenlandhalle statt.