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Fellbach (red) - Schützen, Retten, Bergen, Löschen: Die Einsatzbereiche der Freiwilligen Feuerwehr Fellbach fallen sehr unterschiedlich aus. Die Floriansjünger rücken aus, wenn die Küche in Flammen steht oder das geliebte Haustier in Gefahr ist. Doch nicht immer sind diese Einsätze kostenlos.

Wann die Kosten vom Steuerzahler übernommen werden und in welchen Fällen der Verursacher selbst zu bezahlen hat, wissen Fellbachs leitender Hauptbrandmeister Rainer Seeger und Hans-Joachim Kurz vom Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Fellbach: Grundlage für einen kostenpflichtigen Einsatz ist das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit einer Kostenregelung, die im Stadtrecht von Fellbach verankert ist, sagt Kurz. Während die Aufwendungen früher noch von Kommune zu Kommune unterschiedlich abgerechnet wurden, gibt es seit April dieses Jahres eine Verordnung des baden-württembergischen Innenministeriums, die die Einheitlichkeit der Stundensätze für die Feuerwehrfahrzeuge festlegt.

„Wenn ein Feuer ausbricht oder Menschen und Tiere sich in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, wird die Feuerwehr umgehend und unentgeltlich tätig“, erklärt Seeger die Faustregel in Sachen Einsatzkosten. Vielmehr sollen Vorsatz, Missbrauch und Nachlässigkeit geahndet werden. Das heißt: Wer mutwillig einen Brand legt, auf irgendeine andere Weise Gefahr verursacht oder die Freiwillige Feuerwehr grundlos alarmiert, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Sollte sich ein absichtliches Verschulden nachweisen lassen, wird geklärt, ob eine Person oder eine Versicherung die Kosten zu tragen hat. Seeger: „Wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz vergeblich anrückt, weil zum Beispiel ein Brand schon vor dem Eintreffen gelöscht werden konnte, bleibt der Einsatz kostenfrei.“

Auch wenn jemand irrtümlich einen Brand meldet, hat ein solcher Einsatz keine rechtlichen oder finanziellen Folgen. Schließlich handelt er aus Sorge seinen Mitmenschen gegenüber und ohne bösartige Hintergedanken. Anders sehe es natürlich aus, wenn die Feuerwehr bei böswillig ausgelösten Alarmen ausrücke. In diesem Falle wird die Stadt Fellbach eine Rückerstattung der entstandenen Kosten verlangen. So kostet beispielsweise ein mutwilliger Fehlalarm den Verursacher etwa 1000 Euro. Wer sein Essen auf dem Herd vergisst und damit fahrlässig einen Brand auslöst, muss mit einer Rechnung von rund 400 Euro rechnen, das unerlaubte Verbrennen von Abfällen im Außenbereich kann bis zu 800 Euro kosten. Die Rettung von Haustieren ist unentgeltlich, wenn keine größeren Hilfsmittel wie Bagger hinzugezogen werden müssen. Ebenso werden Einsatzkosten berechnet, wenn die Freiwillige Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Straßenreinigung wegen ausgelaufenem Öl oder Säure. Hier betragen die Kosten laut Kurz je nach Verschmutzungsgrad zwischen 500 Euro und 1500 Euro. Auch das Beseitigen von Sturm- oder Wasserschäden kann eine Rechnung in Höhe von bis zu 1500 Euro nach sich ziehen. Die Entfernung von Wespennestern fällt mit etwa 50 Euro zu Buche, das Öffnen von Türen von Gebäuden, Wohnungen oder Aufzügen mit gut 200 Euro. Wenn bei einem Brandeinsatz grobe Nachlässigkeit oder gar Vorsatz nachgewiesen wird, können die Einsatzkosten auch 10 000 Euro oder mehr betragen. Wann ein Verhalten allerdings grob fahrlässig sei, lasse sich nicht verallgemeinern: „Das hängt vom Einzelfall ab“, sagt der Stadtbrandmeister. Und Kurz ergänzt: „Es ist richtig, dass grobe Fahrlässigkeit schwer nachzuweisen ist. Aber diese Fälle kommen zum Glück nicht oft vor.“

Die Kosten aller Einsätze werden anhand der Einsatzstunden der ausgerückten Kräfte und der angeforderten oder eingesetzten Fahrzeuge berechnet, erklärt der Sachverständige der Stadt. „Außerdem fallen auch die verwendeten Gerätschaften wie Pumpen, Schläuche, Atemgeräte oder Ölbindemittel unter die zu verrechnenden Gebühren.“ In Fellbach gibt es pro Jahr zwischen 150 und 180 kostenpflichtige Feuerwehreinsätze. Ab und zu seien die Betroffenen wegen der Kostenhöhe schon etwas verärgert, berichtet Kurz: „Aber wenn man ihnen den Ablauf eines solchen Einsatzes schildert und was hier logistisch innerhalb von wenigen Minuten auf die Beine gestellt werden muss, wird der verrechnete Aufwand dann auch akzeptiert.“

Einsatzkosten bei Verkehrsunfällen, Gebäude- und Haftpflichtschäden würden ohnehin häufig von den Versicherungen übernommen. Bisher hat Seeger noch nicht die Erfahrung gemacht, dass Personen aus Angst vor Kosten nicht die Feuerwehr alarmiert haben. Und er rät eindringlich: „Wenn Gefahr im Verzug ist oder Personen in Not sind, zählt jede Sekunde. Aus Angst vor der Rechnung sollte keiner bei einem Notfall zögern, die Feuerwehr zu rufen.“