Waffensteuer rechtswidrig
Schützenverband sammelte mehr als 2400 Unterschriften
Stuttgart (eh) - Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Fazit eines Rechtsgutachtes, das Professor Johannes Dietlein vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erstellt hat.
Auftraggeber waren das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Dachverbände der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM). Damit liefern sie Kritikern der vorgesehenen Abgabe auf Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen Munition: Heute wird der Gemeinderat über die Einführung der Waffenbesitzsteuer zum 1. Januar 2011 entscheiden. Sie ist Bestandteil eines Zehn-Punkte-Pakets zur Haushaltssicherung und soll jährlich 1,5 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen (wir berichteten). Zentrale Aussage des Gutachtens ist, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig und völlig willkürlich sei und in keinem Verhältnis stehe. So könnten Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz sei durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen seien nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Es sei nicht vorgeschrieben, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Bezweifelt wird zudem, dass sich mit der Steuer ein Plus an Sicherheit erzielen lasse - die Zahl illegaler Waffen werde dadurch nicht sinken. „Winnenden ist kein Argument für die Haushaltsanierung“, heißt es in einer Mitteilung der Verbände. Das Gutachten wurde gestern an Sportbürgermeisterin Susanne Eisenmann übergeben - zusammen mit mehr als 2400 Unterschriften, die der Württembergische Schützenverband gesammelt hatte. An der Aktion beteiligt hatten sich zahlreiche Mitgliedsvereine.



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