Experte hält Kulturförderabgabe für zulässig
Gutachten im Auftrag der Grünen steht im Widerspruch zur Rechtsauffassung der Stadt
Stuttgart (eh) - Die von der Fraktion der Grünen im Stuttgarter Rathaus geforderte Kulturförderabgabe, besser bekannt als
„Bettensteuer“, ist rechtlich zulässig. Zu diesem Fazit kommt ein eigens beauftragter Gutachter - und vertritt damit eine
gegensätzliche Position zur Rechtsauffassung der Stadtverwaltung.
Stuttgart muss den Gürtel enger schnallen. Der Doppelhaushalt für dieses und nächstes Jahr ist gerade so genehmigungsfähig gewesen. Um das zu erreichen, hat es viele Einschnitte gegeben - auch im Kulturbereich. „Und es drohen in diesem Bereich weitere Kürzungen“, räumt Fraktionschef Werner Wölfle ein. Kultur aber sei ein Stück Lebensqualität. „Die Stadt gibt 150 Millionen Euro dafür aus“, ergänzt der kulturpolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Winter. Damit nicht nur die Stuttgarter zur Aufrechterhaltung des Angebots beitragen, kam die Ökopartei auf die Idee, ab 1. Januar 2011 eine Kulturförderabgabe einzuführen - wie es sie seit Jahren schon in Weimar gibt und wie sie München und Köln erheben: Jeder Tourist, der in einem der Hotels in der Stadt übernachtet, soll eine Abgabe leisten, die die Hoteliers an die Stadtkasse abführen. Fünf Prozent schlagen die Grünen für Stuttgart vor. So könnten pro Jahr zwischen sieben und zwölf Prozent in die Stadtkasse fließen und damit der gebeutelten Kulturszene zugutekommen - gleichwohl gibt es keine Zweckbindung. Doch die Stadtverwaltung lehnt das Ansinnen bislang kategorisch ab. Oberbürgermeister Wolfgang Schuster verweist auf ein im Auftrag des baden-württembergischen Städtetags erstelltes Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen, demzufolge die Einführung einer kommunalen Aufwandssteuer auf entgeltliche Übernachtungen rechtswidrig wäre. Er drohte gar an, einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss widersprechen zu wollen (wir berichteten). Heute nun soll der Gemeinderat eine Entscheidung treffen. Gerade noch rechtzeitig legen die Grünen ein eigenes Gutachten vor. Erstellt hat es Professor Klaus Rosenzweig, ein anerkannter Spezialist für Kommunalabgabegesetze. Er kommt zu einer gänzlich anderen Einschätzung als die Gutachter der Verwaltung. Etwa bei der Frage des Aufwands. Der sei sehr wohl gegeben. „Eine Hotelübernachtung geht über die normale Lebensführung hinaus, das ist Luxus.“ Und es spiele auch keine Rolle, ob ein Tourist aus beruflichen oder privaten Gründen in einem Hotel übernachte, verweist Rosenzweig auf die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Zweitwohnungssteuer. „Es kommt auch nicht darauf an, wer dafür bezahlt, ob eine Firma oder eine Person.“ Zudem kann Rosenzweig keine Gleichartigkeit mit der bereits erhobenen Umsatzsteuer erkennen, weil unterschiedliche Dinge besteuert würden - die eine Abgabe treffe den Hotelier, die andere den Gast. Auch die Rechtslage auf Landesebene zu Kurbetrieben spreche nicht gegen eine Kulturförderabgabe. „Stuttgart ist kein Kurort.“ Insofern gebe es keine Konkurrenz. Und eine Gefahr für die „Bundestreue“, wie die Kritiker behaupten, sei die Kulturförderabgabe auch nicht. „Kommunen haben ganz klar das Recht, eigene Steuerbestände unabhängig von der Marschrichtung der Bundesregierung zu erheben.“ Wenn diese Steuern senke, müssten die Kommunen das nicht automatisch auch tun. Alles in allem, räumt Rosenzweig ein, bestehe in punkto Kulturförderabgabe Klärungsbedarf. „Schlussendlich wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen.“ Dafür aber müsste sie erst einmal eingeführt werden, fügt Wölfle hinzu. Er würde es begrüßen, wenn eine Mehrheit des Gemeinderates den Weg dafür frei macht. „Es braucht den Mut zu einer klaren politischen Entscheidung.“ Auch OB Schuster hoffen die Grünen überzeugen zu können.


